Art. 218 Durch Privatpersonen
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2 Bei der Festnahme dürfen Privatpersonen nur nach Massgabe von Artikel 200 Gewalt anwenden.
3 Festgenommene Personen sind so rasch als möglich der Polizei zu übergeben.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB220367 | Einfache Körperverletzung etc. | Schuldig; Beschuldigte; Vatkläger; Privatkläger; Digten; Schuldigten; Beschuldigten; Prot; Recht; Urteil; Aussage; Faust; Berufung; Aussagen; Fragen; Recht; Vorinstanz; Sinne; Vatklägers; Privatklägers; Einvernahme; Kinder; Schlag; Körper; Beschimpfung; Polizei; Sicherheitsbeamte; Faustschläge; Geldstrafe |
ZH | UE170252 | Einstellung | Beschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdegegner; Recht; Beschwerdeführers; Über; Beschwerdegegners; Polizei; Statthalteramt; Bezirk; Bülach; Videoaufzeichnung; Garderobe; Bezirkes; Sinne; Videoaufzeichnungen; Verfügung; Einstellung; Verfahren; Tätlichkeit; Eingriff; Selbsthilfe; Übertretung; Verfahren; Tatverdacht; Aufl; Aufnahmen; Habe; Sicherheitsdienst |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
BS | SB.2020.58 (AG.2021.146) | falsche Anschuldigung und versuchte Nötigung; Strafzumessung; stationäre psychiatrische Behandlung | |
BS | SB.2018.79 (AG.2021.96) | Raufhandel |