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Schweizerische Strafprozessordnung (StPO)

Art. 218 StPO vom 2024

Art. 218 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) drucken

Art. 218 Durch Privatpersonen

1 Kann polizeiliche Hilfe nicht rechtzeitig erlangt werden, so sind Private berechtigt, eine Person vorläufig festzunehmen, wenn:

  • a. sie diese bei einem Verbrechen oder Vergehen auf frischer Tat ertappt oder unmittelbar nach der Begehung einer solchen Tat angetroffen haben; oder
  • b. die Öffentlichkeit zur Mithilfe bei deren Fahndung aufgefordert worden ist.
  • 2 Bei der Festnahme dürfen Privatpersonen nur nach Massgabe von Artikel 200 Gewalt anwenden.

    3 Festgenommene Personen sind so rasch als möglich der Polizei zu übergeben.


    Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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    Art. 218 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHSB220367Einfache Körperverletzung etc.Schuldig; Beschuldigte; Vatkläger; Privatkläger; Digten; Schuldigten; Beschuldigten; Prot; Recht; Urteil; Aussage; Faust; Berufung; Aussagen; Fragen; Recht; Vorinstanz; Sinne; Vatklägers; Privatklägers; Einvernahme; Kinder; Schlag; Körper; Beschimpfung; Polizei; Sicherheitsbeamte; Faustschläge; Geldstrafe
    ZHUE170252EinstellungBeschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdegegner; Recht; Beschwerdeführers; Über; Beschwerdegegners; Polizei; Statthalteramt; Bezirk; Bülach; Videoaufzeichnung; Garderobe; Bezirkes; Sinne; Videoaufzeichnungen; Verfügung; Einstellung; Verfahren; Tätlichkeit; Eingriff; Selbsthilfe; Übertretung; Verfahren; Tatverdacht; Aufl; Aufnahmen; Habe; Sicherheitsdienst
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    BSSB.2020.58 (AG.2021.146)falsche Anschuldigung und versuchte Nötigung; Strafzumessung; stationäre psychiatrische Behandlung
    BSSB.2018.79 (AG.2021.96)Raufhandel
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