Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) Art. 217

Zusammenfassung der Rechtsnorm StPO:



Die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) ist ein Gesetzbuch, das die Regeln für strafrechtliche Ermittlungen und Gerichtsverfahren in der Schweiz festlegt. Sie regelt die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden, die Rechte der Beschuldigten, die Verfahrensabläufe vor Gericht und die Sammlung sowie Präsentation von Beweisen. Die StPO bestimmt auch die Zuständigkeiten der Gerichte und die Rechtsmittel gegen Entscheidungen, um die Rechte der Bürgerinnen und Bürger im Strafverfahren zu schützen und eine faire Justiz zu gewährleisten.

Art. 217 StPO vom 2024

Art. 217 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) drucken

Art. 217 3. Abschnitt: Vorläufige Festnahme Durch die Polizei

1 Die Polizei ist verpflichtet, eine Person vorläufig festzunehmen und auf den Polizeiposten zu bringen, die:

  • a. sie bei einem Verbrechen oder Vergehen auf frischer Tat ertappt oder unmittelbar nach der Begehung einer solchen Tat angetroffen hat;
  • b. zur Verhaftung ausgeschrieben ist.
  • 2 Sie kann eine Person vorläufig festnehmen und auf den Polizeiposten bringen, die gestützt auf Ermittlungen oder andere zuverlässige Informationen eines Verbrechens oder Vergehens verdächtig ist.

    3 Sie kann eine Person, die sie bei der Begehung einer Übertretung auf frischer Tat ertappt oder unmittelbar nach Begehung einer solchen Tat angetroffen hat, vorläufig festnehmen und auf den Polizeiposten bringen, wenn:

  • a. die Person ihre Personalien nicht bekannt gibt;
  • b. die Person nicht in der Schweiz wohnt und nicht unverzüglich eine Sicherheit für die zu erwartende Busse leistet;
  • c. die Festnahme nötig ist, um die Person von weiteren Übertretungen abzuhalten.

  • Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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    Art. 217 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

    Anwendung im Kantonsgericht

    Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    ZHSB180466Hinderung einer AmtshandlungBeschuldigte; Beschuldigten; Polizei; Wohnung; Beruf; Berufung; Vorinstanz; Richt; Amtshandlung; Handschellen; Urteil; Polizist; Hinderung; Verhaftung; Polizisten; Geldstrafe; Polizeibeamte; Über; Staatsanwalt; Aussage; Verfahren; Staatsanwaltschaft; Punkt; Aussagen; ünde
    ZHSB170376Amtsmissbrauch etc.äger; Beschuldigte; Privatkläger; Beschuldigten; Fahrzeug; Privatklägers; Polizei; Polizist; Kontrolle; Ausweis; Person; Bülach; Recht; Beweis; Berufung; Verfahren; Gericht; Verfahren; Urteil; Sinne; Polizisten; Führer; üsse
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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    BSBES.2016.176 (AG.2017.110)WSA-Abnahme und DNA-AnalyseJugendanwaltschaft; Beschwerde; Person; Abnahme; Personen; Erfassung; Beschwerdeführers; Verfahren; Polizei; DNA-Profil; Zwangsmassnahme; Basel; Sachbeschädigung; Entscheid; WSA-Abnahme; Probe; Massnahme; Erstellung; Festnahme; Massnahmen; DNA-Probe; Schweiz; Appellationsgericht; Verfügung; Sachverhalt; Befehl; Feststellung; Verfahren
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    Anwendung im Bundesgericht

    BGERegesteSchlagwörter
    138 IV 153 (1B_698/2011)Art. 198 Abs. 1 lit. c, Art. 217 Abs. 3 lit. b, Art. 263 und 268 StPO; vorläufige Sicherstellung der zu erwartenden Busse und Verfahrenskosten durch die Polizei. Ist Gefahr im Verzug, darf die Polizei die zu erwartenden Busse und Verfahrenskosten ohne vorangegangenen Beschlagnahmebefehl zuhanden der Staatsanwaltschaft vorläufig sicherstellen. Gefahr im Verzug bejaht bei einem im Ausland wohnhaften Fahrzeuglenker, den die Polizei nach einer von ihr festgestellten Geschwindigkeitsüberschreitung angehalten hatte (E. 3). Polizei; Busse; Beschlagnahme; Staatsanwaltschaft; Sicherstellung; Bussen; Basel; Weisung; Prozessordnung; Basel-Landschaft; Beschlagnahmebefehl; Kostendepositum; Vermögenswerte; Schweiz; Verfahrenskosten; Gefahr; Verzug; Schweizerische; Geschwindigkeitsüberschreitung; Betrag; Recht; Fällen; Person; Kommentar; SCHMID; Heimatland

    Kommentare zum Gesetzesartikel

    AutorKommentarJahr
    Donatsch, Schweizer Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung2010