Art. 216 CPS dal 2024

Art. 216 (1)
(1) Abrogato dal n. I della LF del 23 giu. 1989, con effetto dal 1° gen. 1990 (RU 1989 2449; FF 1985 II 901).Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.
Art. 216 (1)
(1) Abrogato dal n. I della LF del 23 giu. 1989, con effetto dal 1° gen. 1990 (RU 1989 2449; FF 1985 II 901).BGE | Regeste | Schlagwörter |
101 Ib 9 | Ehelicherklärung (Art. 258 ff. ZGB); materiell zu Unrecht bestehender Registereintrag. Auch wenn ein zu Unrecht bestehender Legitimationseintrag durch eine strafbare Handlung veranlasst wurde, darf er nicht auf dem Verwaltungsweg gelöscht werden; die damit im Widerspruch stehenden Weisungen des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartementes sind mit der gesetzlichen Ordnung nicht vereinbar. | Legitimation; Löschung; Justiz; Basel-Stadt; Eheleute; Urteil; Zivilstandsregister; Kanton; Berichtigung; Justizdepartement; Kantons; Legitimationseintrag; Knabe; Gericht; Ehelicherklärung; Kindes; Register; Eintragung; Unrecht; Aufsicht; Legitimationseintrages; Anfechtung; Verwaltung; Bundesgericht; Zivilstandsregistern; Zivilstandsbeamte; Urteil; Knaben; Ehemann |
90 IV 24 | Art. 216, 253 Abs. 1 StGB. Eheleute, die den Zivilstandsbeamten bewusst und gewollt über die väterliche Abstammung eines angeblich gemeinsamen vorehelichen Kindes täuschen und ihn zu einem falschen Eintrag in das Zivilstandsregister veranlassen, sind nach beiden Bestimmungen zu bestrafen. | Personenstand; Eintrag; Zivilstandsregister; Beurkundung; Zivilstandsbeamte; Zivilstandsbeamten; Kindes; Personenstandes; Fälschung; Erschleichung; Tatbestand; üllt; älscht; Fälle; Urteil; äterliche; Abstammung; Sachverhalt; Kassationshof; ückt; Verhalten; Unterdrückung; Täter; Eintragungen; Handlung; Recht; Kantons; äuschen; Bestimmungen; Ehemann |