Militärstrafgesetz (MStG) Art. 213

Zusammenfassung der Rechtsnorm MStG:



Das schweizerische Militärstrafgesetz (MStG) legt die strafrechtlichen Regeln für Angehörige der schweizerischen Armee fest, einschliesslich Vergehen wie Fahnenflucht und Befehlsverweigerung. Es definiert strafbare Handlungen und die entsprechenden Sanktionen, um Disziplin und Ordnung in der Armee aufrechtzuerhalten und die Effektivität der Streitkräfte zu gewährleisten. Das MStG ist ein zentraler Bestandteil des schweizerischen Militärrechts und regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Soldaten und militärischer Führung.

Art. 213 MStG vom 2025

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Art. 213 Schutz des Beschwerderechts

Wegen der Einreichung eines Rechtsmittels darf keine Strafe verhängt werden.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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