135 III 66 (5A_767/2007) | Art. 163, 176, 276 und 285 ZGB; Unterhaltsrecht, Frage der Mankotragung. Dem Unterhaltsverpflichteten ist in jedem Fall das Existenzminimum zu belassen, womit ein allfälliges Manko einseitig von den Unterhaltsberechtigten zu tragen ist (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 2-10). | Unterhalt; Manko; Unterhalts; Ehegatte; System; Kinder; Fürsorge; Mankoteilung; Existenzminimum; Ehegatten; Mankoüberbindung; Familie; Unterstützung; Kindes; Fürsorgebehörde; Alimente; Rechtsprechung; Eltern; Problem; Scheidung; Sozialhilfe; Unterhaltspflicht; Verhältnis; Grundsatz; HAUSHEER; ürftig |
133 III 57 (5C.77/2006) | Nachehelicher Unterhalt; Finanzierung des Mankos (Art. 125 ZGB). Ein Ehegatte, der mangels (genügender) Unterhaltsbeiträge Sozialhilfe beziehen muss, kann zur Finanzierung deren eventuellen Rückzahlung nicht eine Verlängerung der Unterhaltspflicht des anderen Ehegatten fordern (E. 3). | Unterhalt; Unterhalts; Sozialhilfe; Ehegatte; Schuld; Urteil; Ehegatten; Unterhaltsbeiträge; Schulden; Berufung; Rückzahlung; Ehefrau; Kinder; Manko; Begehren; Scheidung; Sozialhilfeschulden; Rechtsprechung; Existenzminimum; Unterhaltspflicht; Anspruch; Zeitpunkt; ässig |