Legge federale sulla esecuzione e sul fallimento (LEF)

Zusammenfassung der Rechtsnorm LEF:



Art. 21 LEF dal 2024

Art. 21 Legge federale sulla esecuzione e sul fallimento (LEF) drucken

Art. 21 Decisioni su ricorso

L’autorit che dichiara fondato un ricorso annulla o riforma gli atti impugnati. Essa ordina l’esecuzione di quelli dei quali il funzionario abbia senza motivo rifiutato o ritardato il compimento.


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Art. 21 Legge federale sulla esecuzione e sul fallimento (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS190092Fristverlängerung / Arrest / Verfügung vom 8. Oktober 2018 (Beschwerde über ein Betreibungsamt)Arrest; Frist; Recht; SchKG; Betreibungsamt; Verfügung; Arresteinsprache; Fristerstreckung; Vertrauen; Vorinstanz; Vertrauens; Beschwer; Verfahren; Arrestgesuch; Vertrauensschutz; Einsprache; Aufsichtsbehörde; Arrestgericht; Zustellung; Entscheid; Interesse; Sachverhalt; Arresturkunde; Betreibungsamtes; Vertrauensschutzes; Fristverlängerung; Anträge
ZHPS180226Pfändung (Beschwerde über ein Betreibungsamt)Betreibung; Betreibungsamt; SchKG; Vorinstanz; Pfändung; Aufsichtsbehörde; Dispositiv-Ziffer; Verfahren; Recht; Urteil; Schuldbetreibung; Konkurs; Konto; Saldo; Entscheid; Parteien; Postfinance; Betrag; Antrag; GOG/ZH; Auskunft; Sachverhalt; Privatkonto; Endentscheid; Bestimmungen; Kanton; Anträge; Begründung; Anspruch; Anordnung
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
145 IV 351 (6B_1194/2018)Art. 115 Abs. 1, 118 Abs. 1 StPO; Konstituierung als Zivilklägerin. Die Beurteilung adhäsionweise geltend gemachter Zivilforderungen setzt voraus, dass die Zivilklage nicht bei einem anderen Gericht rechtshängig ist oder rechtskräftig entschieden ist. Eine zwischen den Parteien geschlossene Insolvenzvereinbarung steht einem Zivilurteil gleich (E. 3 und 4). Urteil; Konkurs; Recht; Vermögens; Hilfskonkurs; Hilfskonkursmasse; Vermögenswerte; Verfahren; Gläubiger; Schuld; Schweiz; Verfahren; Berufung; Klägerin; Kantons; Thurgau; Geldwäscherei; Bezug; Klage; Verwertung; Vorinstanz; Person; Zivilklägerin; Zivilklage; Bezirksgericht; Herausgabe
145 III 317 (5A_490/2018)Art. 93 SchKG; Art. 289 Abs. 2 ZGB; Einkommenspfändung für Unterhaltsansprüche, Übergang des Privilegs auf das bevorschussende Gemeinwesen. Das Gemeinwesen ist nicht berechtigt, die Privilegierung der Unterhaltsansprüche nach vorausgehender Pfändung für andere Forderungen ("Vorfahrprivileg") zu verlangen (E. 3). Unterhalt; Gemeinwesen; Vorfahrprivileg; Privileg; Betreibung; Pfändung; Unterhaltsbeiträge; Schuldner; Unterhaltsgläubiger; SchKG; Recht; Anschluss; Schuldneranweisung; Unterhaltsberechtigte; Privilegierung; Existenzminimum; Person; Praxis; Unterhaltsberechtigten; Betreibungsamt; Unterhaltsbeiträgen; Gemeinde; Anschlusspfändung; Eingriff; Zweck; Unterhaltsschuld; Vorfahrprivilegs; Gläubiger; Bundesgericht

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-6065/2015Finanzmarktaufsicht (Übriges)Vorinstanz; Forderung; Gläubiger; Verfügung; Schweiz; Verfahren; Konkurs; BankG; Recht; Quot;; Pfand; Bundes; Banken; Forderungen; Bundesverwaltungsgericht; Beschwer; Vermögens; Beschwerde; Anerkennung; FINMA; Entscheid; Konto; Vermögenswerte; Gericht; Liquidator
BVGE 2014/15MehrwertsteuerGesellschaft; Forderung; Kollektivgesellschaft; Konkurs; Mehrwertsteuer; Verjährung; SchKG; Gesellschafter; Verlustschein; Forderungen; MWSTG; Steuer; Mehrwertsteuerforderung; Urteil; Schuld; Verjährungsfrist; Vollstreckung; Haftung; été; Betreibung; Person; Mehrwertsteuerrecht; Obligationenrecht; Kollektivgesellschafter; Recht; Mehrwertsteuerforderungen; Veröffentlichung; Auflösung