Art. 21 LEF dal 2024
Art. 21 Decisioni su ricorso
L’autorit che dichiara fondato un ricorso annulla o riforma gli atti impugnati. Essa ordina l’esecuzione di quelli dei quali il funzionario abbia senza motivo rifiutato o ritardato il compimento.
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Art. 21 Legge federale sulla esecuzione e sul fallimento (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PS190092 | Fristverlängerung / Arrest / Verfügung vom 8. Oktober 2018 (Beschwerde über ein Betreibungsamt) | Arrest; Frist; Recht; SchKG; Betreibungsamt; Verfügung; Arresteinsprache; Fristerstreckung; Vertrauen; Vorinstanz; Vertrauens; Beschwer; Verfahren; Arrestgesuch; Vertrauensschutz; Einsprache; Aufsichtsbehörde; Arrestgericht; Zustellung; Entscheid; Interesse; Sachverhalt; Arresturkunde; Betreibungsamtes; Vertrauensschutzes; Fristverlängerung; Anträge |
ZH | PS180226 | Pfändung (Beschwerde über ein Betreibungsamt) | Betreibung; Betreibungsamt; SchKG; Vorinstanz; Pfändung; Aufsichtsbehörde; Dispositiv-Ziffer; Verfahren; Recht; Urteil; Schuldbetreibung; Konkurs; Konto; Saldo; Entscheid; Parteien; Postfinance; Betrag; Antrag; GOG/ZH; Auskunft; Sachverhalt; Privatkonto; Endentscheid; Bestimmungen; Kanton; Anträge; Begründung; Anspruch; Anordnung |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
145 IV 351 (6B_1194/2018) | Art. 115 Abs. 1, 118 Abs. 1 StPO; Konstituierung als Zivilklägerin. Die Beurteilung adhäsionweise geltend gemachter Zivilforderungen setzt voraus, dass die Zivilklage nicht bei einem anderen Gericht rechtshängig ist oder rechtskräftig entschieden ist. Eine zwischen den Parteien geschlossene Insolvenzvereinbarung steht einem Zivilurteil gleich (E. 3 und 4). | Urteil; Konkurs; Recht; Vermögens; Hilfskonkurs; Hilfskonkursmasse; Vermögenswerte; Verfahren; Gläubiger; Schuld; Schweiz; Verfahren; Berufung; Klägerin; Kantons; Thurgau; Geldwäscherei; Bezug; Klage; Verwertung; Vorinstanz; Person; Zivilklägerin; Zivilklage; Bezirksgericht; Herausgabe |
145 III 317 (5A_490/2018) | Art. 93 SchKG; Art. 289 Abs. 2 ZGB; Einkommenspfändung für Unterhaltsansprüche, Übergang des Privilegs auf das bevorschussende Gemeinwesen. Das Gemeinwesen ist nicht berechtigt, die Privilegierung der Unterhaltsansprüche nach vorausgehender Pfändung für andere Forderungen ("Vorfahrprivileg") zu verlangen (E. 3). | Unterhalt; Gemeinwesen; Vorfahrprivileg; Privileg; Betreibung; Pfändung; Unterhaltsbeiträge; Schuldner; Unterhaltsgläubiger; SchKG; Recht; Anschluss; Schuldneranweisung; Unterhaltsberechtigte; Privilegierung; Existenzminimum; Person; Praxis; Unterhaltsberechtigten; Betreibungsamt; Unterhaltsbeiträgen; Gemeinde; Anschlusspfändung; Eingriff; Zweck; Unterhaltsschuld; Vorfahrprivilegs; Gläubiger; Bundesgericht |
Anwendung im Bundesverwaltungsgericht
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
B-6065/2015 | Finanzmarktaufsicht (Übriges) | Vorinstanz; Forderung; Gläubiger; Verfügung; Schweiz; Verfahren; Konkurs; BankG; Recht; Quot;; Pfand; Bundes; Banken; Forderungen; Bundesverwaltungsgericht; Beschwer; Vermögens; Beschwerde; Anerkennung; FINMA; Entscheid; Konto; Vermögenswerte; Gericht; Liquidator |
BVGE 2014/15 | Mehrwertsteuer | Gesellschaft; Forderung; Kollektivgesellschaft; Konkurs; Mehrwertsteuer; Verjährung; SchKG; Gesellschafter; Verlustschein; Forderungen; MWSTG; Steuer; Mehrwertsteuerforderung; Urteil; Schuld; Verjährungsfrist; Vollstreckung; Haftung; été; Betreibung; Person; Mehrwertsteuerrecht; Obligationenrecht; Kollektivgesellschafter; Recht; Mehrwertsteuerforderungen; Veröffentlichung; Auflösung |