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Das schweizerische Kartellgesetz zielt darauf ab, den Wettbewerb zu fördern und zu schützen, indem es wettbewerbsbeschränkende Praktiken wie Kartelle und Missbrauch von Marktmacht verbietet. Es regelt auch Fusionen und Übernahmen, um sicherzustellen, dass sie den Wettbewerb nicht unangemessen einschränken. Die Wettbewerbskommission (WEKO) überwacht die Einhaltung des Gesetzes und kann bei Verstössen Geldstrafen verhängen, um fairen Wettbewerb und den Schutz der Verbraucherinteressen zu gewährleisten.
Art. 21 Beschlussfassung
1 Die Wettbewerbskommission und die Kammern sind beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder, in jedem Fall aber mindestens drei Mitglieder, anwesend sind.
2 Sie fassen ihre Beschlüsse mit dem einfachen Mehr der anwesenden Mitglieder; bei Stimmengleichheit gibt der Präsident oder die Präsidentin den Stichentscheid.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
GR | A 2021 29 | Wasser-, Abwasser- und Kehrichtgrundgebühren | Grund; Grundgebühr; Wasser; Abwasser; Gebäude; Gemeinde; Grundgebühren; Neuwert; Gebäudeversicherungswert; Recht; Liegenschaft; Gebühr; Kehricht; Bemessung; Gebühren; Verwaltung; Wasserversorgung; Menge; Bundesgericht; Parzelle; Einsprache; Abfall; Nebengebäude; Neuwertes; Mengengebühr; Verursacher; Schätzung; ürde |
GR | A 2020 22 | Wasser- und Abwassergebühren | Wasser; Gemeinde; Abwasser; Gebühr; Gebühren; Grund; Preis; Wasserversorgung; Grundgebühr; Abwasserentsorgung; Preisüberwacher; Recht; Bundes; Menge; Kanton; Mengengebühr; Urteil; Bundesgericht; Kostendeckungs; Kostendeckungsprinzip; Abwassergebühr; Wasserversorgungs; Gebäudeversicherungswert; Verbrauch; Verursacher |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
B-463/2010 | Unzulässige Wettbewerbsabreden | Vorinstanz; Quot;; Wettbewerb; Bundes; Recht; Wettbewerbs; Abrede; Markt; Verfügung; Bundesverwaltungsgericht; Schweiz; Sanktion; Verfahren; Anzeige; Untersuchung; Anzeigerin; Lizenzvertrag; Recht; Frage; Urteil; Elmex; Produkt; Entscheid; Unternehmen; Beweis; Abreden; Gebiet |