Codice civile svizzero (CCS) Art. 204

Zusammenfassung der Rechtsnorm CCS:



Art. 204 CCS dal 2024

Art. 204 Codice civile svizzero (CCS) drucken

Art. 204 I. Momento dello scioglimento

1 Il regime dei beni è sciolto alla morte di un coniuge o allorquando sia convenuto un altro regime.

2 In caso di divorzio, separazione, nullit del matrimonio o separazione dei beni giudiziale, lo scioglimento si ha per avvenuto il giorno della presentazione dell’istanza.


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Art. 204 Codice civile svizzero (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLC230005EhescheidungParteien; Beklagten; Berufung; Recht; Liegenschaft; Scheidung; Grundbuch; Unterhalt; Vereinbarung; Klägers; Ausgleich; Vorsorge; Grundstück; Ausgleichszahlung; Hypothek; Betrag; Blatt; Über; Miteigentum; Scheidungsurteil; Kinder; Entscheid; Scheidungsurteils; Urteil; Rechtskraft; Teilvereinbarung; Alleineigentum
ZHLC210022EhescheidungRecht; Auskunft; Auskunfts; Gesellschaften; Kläger; Klägers; Beklagten; Unterhalt; Unterhalts; Edition; Berufung; Offenlegung; Auskunftsbegehren; Rechtsbegehren; Entscheid; Ansprüche; Rechtsschutzinteresse; Vorderrichter; Dispositiv; Vermögens; Informationen; Kreditkarten; Dispositivziffer; Konto; ält/hielt
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOZKBER.2023.39-Berufung; Kinder; Berufungsbeklagte; Ehemann; Betreuung; Betreuungs; Berufungskläger; Berufungsklägerin; Ehefrau; Apos; Recht; Partei; Phase; Parteien; Obhut; Vorderrichter; Eltern; Barunterhalt; Unterhalt; Berufungsbeklagten; Urteil; Woche; Betreuungsunterhalt; Vater; Kinderbetreuung; Ehemannes; Arbeit; Wochen; Wohnsitz
SOZKBER.2022.72-Beruf; Berufung; Apos; Berufungskläger; Einkommen; Kinder; Unterhalt; Ehefrau; Überschuss; Ehemann; Vorderrichter; Recht; Berufungsbeklagte; Urteil; Verfügung; Kindern; Barunterhalt; Unterhaltsbeitrag; Anstellung; Betreuung; Wohnkosten; Überschussanteil; Massnahmen; Parteien; Unterhaltsbeiträge
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
145 III 169 (5A_14/2019)Art. 163 ZGB; Art. 276 ZPO; kein Vorsorgeunterhalt während des Scheidungsverfahrens. Im Unterschied zu Art. 125 ZGB gibt Art. 163 ZGB einen Anspruch einzig auf Verbrauchsunterhalt. Deshalb ist es nicht möglich, während des Scheidungsverfahrens (im Zusammenhang mit der Vorverlegung des Zeitpunktes für die Teilung der Vorsorgeguthaben in Art. 122 ZGB) mittels vorsorglicher Massnahmen Vorsorgeunterhalt zuzusprechen (E. 3). Vorsorge; Scheidung; Vorsorgeunterhalt; Unterhalt; Scheidungsverfahren; Scheidungsverfahrens; Votum; Ehegatten; Zeitpunkt; Lücke; Austrittsleistung; Austrittsleistungen; Lücken; Vorverlegung; Teilung; Vorsorgeausgleich; GRÜTTER; Regelung; Grundlage; Urteil; Verbrauchsunterhalt; Massnahmen; Unterhaltsbeiträge; JUNGO; Gesetzeslücke; Lückenfüllung; Vischer
142 III 65 (5A_159/2015)Art. 193 ZGB; Gläubigerschutz bei güterrechtlicher Auseinandersetzung. Allgemeine Tatbestandsvoraussetzungen und Rechtsfolgen (E. 4.2). Definition der unter die güterrechtliche Auseinandersetzung fallenden Rechtsgeschäfte; Unterhaltsforderungen gehören nicht dazu (E. 4.3), ebenso wenig die Rücknahme von Vermögensgegenständen (E. 4.4). Massgeblicher Zeitpunkt ist die Übertragung der Vermögenswerte (E. 4.5). Recht; Konten; Ersatz; Ersatzforderung; Auseinandersetzung; Vermögenswert; Scheidung; Recht; Vermögenswerte; Forderung; Ehegatte; Zeitpunkt; Gericht; Ehegatten; Urteil; Urteil; Pfändung; Schuld; Schweizerische; Eidgenossenschaft; Güterstand; Verfahren; Konto; Betrag; Güterstandes; Übertragung