CCS Art. 202 -

Einleitung zur Rechtsnorm CCS:



Art. 202 CCS dal 2025

Art. 202 Codice civile svizzero (CCS) drucken

Art. 202 Responsabilità verso i terzi

Ciascun coniuge risponde per i propri debiti con tutta la sua sostanza.


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Art. 202 Codice civile svizzero (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
VDML/2024/72évrier; élai; éposé; écrit; ’elle; écision; ébiteur; ’opposition; écité; était; édéral; éposés; écriture; Founex; érêt; ’an; ’ECA; éfinitive; étaire; ’immeuble; ’intéressée; Instance; éférences; CANTONAL
VDPlainte/2023/33été; Office; ’office; époux; édure; ’il; Immeuble; éalisation; égime; était; ’immeuble; écision; Autorité; Lausanne; ’à; ’est; édé; Assistance; ésident; éder; ébiteur; édéral; énéfice; éventuel; éance; Président
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOZKBER.2023.39-Berufung; Kinder; Berufungsbeklagte; Ehemann; Betreuung; Betreuungs; Berufungskläger; Berufungsklägerin; Ehefrau; Apos; Recht; Partei; Phase; Parteien; Obhut; Vorderrichter; Eltern; Barunterhalt; Unterhalt; Berufungsbeklagten; Urteil; Woche; Betreuungsunterhalt; Vater; Kinderbetreuung; Ehemannes; Arbeit; Wochen; Wohnsitz
BSVD.2016.154 (AG.2017.13)Widerruf der Niederlassungsbewilligung und Wegweisung und Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung und Wegweisung (BGer 2C_164/2017 vom 12. September 2017)Rekurrent; Rekurrenten; Betreibung; Schuld; Schulden; Widerruf; Rekurs; Betreibungen; Rekurrentin; Kinder; Aufenthalt; Recht; Entscheid; Verwarnung; Forderung; Schweiz; Rekursbegründung; Verlustschein; Niederlassung; Widerrufs; Aufenthalts; Niederlassungsbewilligung; Aufenthaltsbewilligung; Widerrufsgr; Ehegatte; Verfahren; Vorinstanz
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
119 Ia 453Art. 2 ÜbBest.BV (derogatorische Kraft des Bundesrechts; Konflikt zwischen kantonalem Strafprozessrecht und Bundeszivilrecht?). Verhältnis zwischen strafprozessualer Beschlagnahme und güterrechtlichen Ansprüchen der Ehefrau eines Angeschuldigten nach rechtskräftiger Trennung der Ehe. Es ist mit dem Bundeszivilrecht vereinbar, wenn die kantonalen Behörden das auf Grund von Ehegüterrecht rechtskräftig an die Ehefrau zugewiesene frühere Vermögen des Ehemannes weiterhin als Haftungssubstrat für bereits aufgelaufene und künftig noch anfallende Kosten eines Strafverfahrens gegen den Ehemann beanspruchen. Beschlag; Beschlagnahme; Vermögens; Vermögenswerte; Trennung; Haftung; Angeschuldigten; Bundesrecht; Ehegatte; Bezirksanwaltschaft; Kanton; Deckung; Staat; Recht; Ehegatten; Verfahrens; Beschlagnahmeverfügung; Verfahren; Staatsanwaltschaft; ÜbBestBV; Bundeszivilrecht; Behörden; Haftungssubstrat; Untersuchung; Rekurs
109 II 92Güterrechtliche Auseinandersetzung. Liegenschaftskauf der Brautleute vor Eheabschluss.
Liegenschaft; Braut; Grundbuch; Ehefrau; Ehemann; Ersatz; Bräutigam; Vorinstanz; Frauengut; Ersatzanschaffung; Grundbucheintrag; Eheabschluss; Betrag; Liegenschaftskauf; Bundesgericht; Sparheftguthaben; Eigentum; Ehemannes; Sinne; Kantonsgericht; Tatsache; Wille; Urteil; Auseinandersetzung; Brautleute; Erwägungen; Betrage; Hypothek

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Reusser, Hausheer, GeiserBerner II, 1, 3, 11991