ZGB Art. 202 -

Einleitung zur Rechtsnorm ZGB:



Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) ist das wichtigste Gesetzbuch im schweizerischen Privatrecht, das die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst Bestimmungen zu verschiedenen Rechtsgebieten wie Personenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Sachenrecht und Obligationenrecht. Das ZGB wurde 1907 verabschiedet, in fünf Bücher unterteilt und regelt unter anderem Rechte und Pflichten in Lebenssituationen wie Eheschliessung, Scheidung, Erbschaft und Vertragsabschluss, was es zu einer grundlegenden Rechtsquelle für das tägliche Zusammenleben und Wirtschaften in der Schweiz macht.

Art. 202 ZGB vom 2025

Art. 202 Zivilgesetzbuch (ZGB) drucken

Art. 202 Haftung gegenüber Dritten

Jeder Ehegatte haftet für seine Schulden mit seinem gesamten Vermögen.


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Art. 202 Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
VDML/2024/72évrier; élai; éposé; écrit; ’elle; écision; ébiteur; ’opposition; écité; était; édéral; éposés; écriture; Founex; érêt; ’an; ’ECA; éfinitive; étaire; ’immeuble; ’intéressée; Instance; éférences; CANTONAL
VDPlainte/2023/33été; Office; ’office; époux; édure; ’il; Immeuble; éalisation; égime; était; ’immeuble; écision; Autorité; Lausanne; ’à; ’est; édé; Assistance; ésident; éder; ébiteur; édéral; énéfice; éventuel; éance; Président
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOZKBER.2023.39-Berufung; Kinder; Berufungsbeklagte; Ehemann; Betreuung; Betreuungs; Berufungskläger; Berufungsklägerin; Ehefrau; Apos; Recht; Partei; Phase; Parteien; Obhut; Vorderrichter; Eltern; Barunterhalt; Unterhalt; Berufungsbeklagten; Urteil; Woche; Betreuungsunterhalt; Vater; Kinderbetreuung; Ehemannes; Arbeit; Wochen; Wohnsitz
BSVD.2016.154 (AG.2017.13)Widerruf der Niederlassungsbewilligung und Wegweisung und Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung und Wegweisung (BGer 2C_164/2017 vom 12. September 2017)Rekurrent; Rekurrenten; Betreibung; Schuld; Schulden; Widerruf; Rekurs; Betreibungen; Rekurrentin; Kinder; Aufenthalt; Recht; Entscheid; Verwarnung; Forderung; Schweiz; Rekursbegründung; Verlustschein; Niederlassung; Widerrufs; Aufenthalts; Niederlassungsbewilligung; Aufenthaltsbewilligung; Widerrufsgr; Ehegatte; Verfahren; Vorinstanz
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
119 Ia 453Art. 2 ÜbBest.BV (derogatorische Kraft des Bundesrechts; Konflikt zwischen kantonalem Strafprozessrecht und Bundeszivilrecht?). Verhältnis zwischen strafprozessualer Beschlagnahme und güterrechtlichen Ansprüchen der Ehefrau eines Angeschuldigten nach rechtskräftiger Trennung der Ehe. Es ist mit dem Bundeszivilrecht vereinbar, wenn die kantonalen Behörden das auf Grund von Ehegüterrecht rechtskräftig an die Ehefrau zugewiesene frühere Vermögen des Ehemannes weiterhin als Haftungssubstrat für bereits aufgelaufene und künftig noch anfallende Kosten eines Strafverfahrens gegen den Ehemann beanspruchen. Beschlag; Beschlagnahme; Vermögens; Vermögenswerte; Trennung; Haftung; Angeschuldigten; Bundesrecht; Ehegatte; Bezirksanwaltschaft; Kanton; Deckung; Staat; Recht; Ehegatten; Verfahrens; Beschlagnahmeverfügung; Verfahren; Staatsanwaltschaft; ÜbBestBV; Bundeszivilrecht; Behörden; Haftungssubstrat; Untersuchung; Rekurs
109 II 92Güterrechtliche Auseinandersetzung. Liegenschaftskauf der Brautleute vor Eheabschluss.
Liegenschaft; Braut; Grundbuch; Ehefrau; Ehemann; Ersatz; Bräutigam; Vorinstanz; Frauengut; Ersatzanschaffung; Grundbucheintrag; Eheabschluss; Betrag; Liegenschaftskauf; Bundesgericht; Sparheftguthaben; Eigentum; Ehemannes; Sinne; Kantonsgericht; Tatsache; Wille; Urteil; Auseinandersetzung; Brautleute; Erwägungen; Betrage; Hypothek

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Reusser, Hausheer, GeiserBerner II, 1, 3, 11991