CC Art. 202 -

Einleitung zur Rechtsnorm CC:



Art. 202 CC de 2024

Art. 202 Code civil suisse (CC) drucken

Art. 202 C. Dettes envers les tiers

Chaque époux répond de ses dettes sur tous ses biens.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 202 Code civil suisse (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
VDML/2024/72évrier; élai; éposé; écrit; ’elle; écision; ébiteur; ’opposition; écité; était; édéral; éposés; écriture; Founex; érêt; ’an; ’ECA; éfinitive; étaire; ’immeuble; ’intéressée; Instance; éférences; CANTONAL
VDPlainte/2023/33été; Office; ’office; époux; édure; ’il; Immeuble; éalisation; égime; était; ’immeuble; écision; Autorité; Lausanne; ’à; ’est; édé; Assistance; ésident; éder; ébiteur; édéral; énéfice; éventuel; éance; Président
Dieser Artikel erzielt 6 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOZKBER.2023.39-Berufung; Kinder; Berufungsbeklagte; Ehemann; Betreuung; Betreuungs; Berufungskläger; Berufungsklägerin; Ehefrau; Apos; Recht; Partei; Phase; Parteien; Obhut; Vorderrichter; Eltern; Barunterhalt; Unterhalt; Berufungsbeklagten; Urteil; Woche; Betreuungsunterhalt; Vater; Kinderbetreuung; Ehemannes; Arbeit; Wochen; Wohnsitz
BSVD.2016.154 (AG.2017.13)Widerruf der Niederlassungsbewilligung und Wegweisung und Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung und Wegweisung (BGer 2C_164/2017 vom 12. September 2017)Rekurrent; Rekurrenten; Betreibung; Schuld; Schulden; Widerruf; Rekurs; Betreibungen; Rekurrentin; Kinder; Aufenthalt; Recht; Entscheid; Verwarnung; Forderung; Schweiz; Rekursbegründung; Verlustschein; Niederlassung; Widerrufs; Aufenthalts; Niederlassungsbewilligung; Aufenthaltsbewilligung; Widerrufsgr; Ehegatte; Verfahren; Vorinstanz
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
119 Ia 453Art. 2 ÜbBest.BV (derogatorische Kraft des Bundesrechts; Konflikt zwischen kantonalem Strafprozessrecht und Bundeszivilrecht?). Verhältnis zwischen strafprozessualer Beschlagnahme und güterrechtlichen Ansprüchen der Ehefrau eines Angeschuldigten nach rechtskräftiger Trennung der Ehe. Es ist mit dem Bundeszivilrecht vereinbar, wenn die kantonalen Behörden das auf Grund von Ehegüterrecht rechtskräftig an die Ehefrau zugewiesene frühere Vermögen des Ehemannes weiterhin als Haftungssubstrat für bereits aufgelaufene und künftig noch anfallende Kosten eines Strafverfahrens gegen den Ehemann beanspruchen. Beschlag; Beschlagnahme; Vermögens; Vermögenswerte; Trennung; Haftung; Angeschuldigten; Bundesrecht; Ehegatte; Bezirksanwaltschaft; Kanton; Deckung; Staat; Recht; Ehegatten; Verfahrens; Beschlagnahmeverfügung; Verfahren; Staatsanwaltschaft; ÜbBestBV; Bundeszivilrecht; Behörden; Haftungssubstrat; Untersuchung; Rekurs
109 II 92Güterrechtliche Auseinandersetzung. Liegenschaftskauf der Brautleute vor Eheabschluss.
Liegenschaft; Braut; Grundbuch; Ehefrau; Ehemann; Ersatz; Bräutigam; Vorinstanz; Frauengut; Ersatzanschaffung; Grundbucheintrag; Eheabschluss; Betrag; Liegenschaftskauf; Bundesgericht; Sparheftguthaben; Eigentum; Ehemannes; Sinne; Kantonsgericht; Tatsache; Wille; Urteil; Auseinandersetzung; Brautleute; Erwägungen; Betrage; Hypothek

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Reusser, Hausheer, GeiserBerner II, 1, 3, 11991