Art. 202 C. Haftung gegenüber Dritten
Jeder Ehegatte haftet für seine Schulden mit seinem gesamten Vermögen.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | SGSEK.2018.36 | Staats- und Bundessteuer 2016/ Erlass | Steuer; Erlass; Einkommen; Monatlich; Steuerpflichtigen; Erlassabteilung; Ehefrau; Einkommens; Beschwerde; Lebenshaltungskosten; Bundes; Feste; Rekurs; Erlassgesuch; Höhe; Unterhalt; Existenzminimum; Verhältnis; Monatliche; Bundessteuer; Festen; Berücksichtigen; Vermögensverhältnisse; Beurteilung; Steuern; Verhältnisse; Ehegatte; Staats; Ehegatten; Betreibungsrechtliche |
LU | 2C 11 118 | Art. 82 SchKG; Art. 202 ZGB. Der Pfändungsverlustschein bewirkt keine Novation der ursprünglichen Forderung. Eine den bisherigen Schuldner befreiende externe Schuldübernahme bedarf der Zustimmung des Gläubigers. | Schuld; Gläubiger; Schuldübernahme; Gesuchsgegnerin; Intern; Extern; Zustimmung; Drittel; Schuldner; Scheidung; Ehemann; Gläubigers; Übernahme; Ehegatte; Recht; Externe; Forderung; Gemeinsame; Solidarschuldner; Urteil; Pfändungsverlustschein; Rechtsöffnung; übernommen; Worden; Aufl; SchKG; Interne; Vereinbarte; Regressklausel |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
BS | VD.2016.154 (AG.2017.13) | Widerruf der Niederlassungsbewilligung und Wegweisung und Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung und Wegweisung (BGer 2C_164/2017 vom 12. September 2017) |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
119 Ia 453 | Art. 2 ÜbBest.BV (derogatorische Kraft des Bundesrechts; Konflikt zwischen kantonalem Strafprozessrecht und Bundeszivilrecht?). Verhältnis zwischen strafprozessualer Beschlagnahme und güterrechtlichen Ansprüchen der Ehefrau eines Angeschuldigten nach rechtskräftiger Trennung der Ehe. Es ist mit dem Bundeszivilrecht vereinbar, wenn die kantonalen Behörden das auf Grund von Ehegüterrecht rechtskräftig an die Ehefrau zugewiesene frühere Vermögen des Ehemannes weiterhin als Haftungssubstrat für bereits aufgelaufene und künftig noch anfallende Kosten eines Strafverfahrens gegen den Ehemann beanspruchen. | Beschlag; Beschlagnahme; Vermögens; Beschwerde; Vermögenswerte; Güterrechtlich; Trennung; Güterrechtliche; Beschwerdeführerin; Haftung; Angeschuldigten; Bundesrecht; Ehegatte; Bezirksanwaltschaft; Kanton; Rechtskräftig; Deckung; Beschlagnahmte; Staat; Recht; Ehegatten; Güterrechtlichen; Anfallende; Verfahrens; Beschlagnahmeverfügung; Verfahren; Staatsanwaltschaft; ÜbBestBV; Derogatorische |
109 II 92 | Güterrechtliche Auseinandersetzung. Liegenschaftskauf der Brautleute vor Eheabschluss. | Bracht; Brachte; Liegenschaft; Braut; Brachtes; Grundbuch; Ehefrau; Ehemann; Ersatz; Bräutigam; Vorinstanz; Frauengut; Ersatzanschaffung; Grundbucheintrag; Gekauft; Betrag; Eheabschluss; Liegenschaftskauf; Bundesgericht; Sparheftguthaben; Wäre; Eigentum; Ehemannes; Sinne; Kantonsgericht; Abgeschlossen; Brachten; Wille; Gekaufte; Tatsache |