SG | I/1-2004/40 | Entscheid Art. 203 StG. Die zehnjährige Frist zur Einleitung des Nachsteuerverfahrens findet für Veranlagungen ab dem 1. Januar 1993 Anwendung (Verwaltungsrekurskommission, 12. Januar 2005, I/1-2004/40). | Steuer; Recht; Verfahren; Steuerverfahren; Verfahrens; Bundes; Steuerjahr; Verjährung; Quot; Steuerjahre; Steuern; Rekurs; Verwirkung; Bundessteuer; Rekurrenten; Entscheid; Übergang; Frist; Einleitung; Steuerverfahrens; Steuerperiode; Rückwirkung; Veranlagung; Erhebung; Verfahrensrecht; Vertrauen; Vorinstanz; Steuergesetz |
LU | A 10 137_2 | Art. 167 DBG, § 200 StG. Steuererlass. Wer sich ohne Not seiner liquiden Mittel, die für die Bezahlung von Steuern zurückgelegt werden müssten, entäussert, obwohl die laufenden Einkünfte kaum den Notbedarf decken, vereitelt die Erfüllung seiner Steuerbezahlungspflicht. Diesfalls erfordert die rechtsgleiche Behandlung der Steuerpflichtigen, dass das Gemeinwesen an seinem Steueranspruch festhält. | Steuer; Erlass; Steuererlass; Bundessteuer; Steuern; Notlage; Person; Steuererlassverordnung; Zahlung; Steuern; Gemeinde; Staats; Gemeindesteuern; Härte; Recht; Steuerschuld; Veranlagung; Gesuch; Verwaltungsgericht; Zinsen; Bezahlung; Existenz; Zahlung; Steuerperiode; Steuerpflicht; Zuständigkeit; Verwaltungsgerichts; Luzern; Erlassgesuch |