CPS Art. 200 -

Einleitung zur Rechtsnorm CPS:



Art. 200 CPS de 2025

Art. 200 Code pénal suisse (CPS) drucken

Art. 200 Commission en commun (1)

Lorsqu’une infraction prévue dans le présent titre est commise en commun par plusieurs personnes, le juge augmente la peine. Il ne peut toutefois pas aller audelà de la moitié en sus du maximum de la peine prévue pour cette infraction. Il est, en outre, lié par le maximum légal du genre de peine.

(1) Nouvelle teneur selon le ch. I 1 de la LF du 16 juin 2023 portant révision du droit pénal en matière sexuelle, en vigueur depuis le 1er juil. 2024 (RO 2024 27; FF 2018 2889; 2022 687, 1011).

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Art. 200 Code pénal suisse (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB210224Sexuelle Nötigung (Rückweisung des Schweizerischen Bundesgerichtes)Beschuldigte; Privatklägerin; Beschuldigten; Richt; Verteidigung; Recht; Urteil; Berufung; Handlung; Verfahren; Handlungen; Staat; Gericht; Bundesgericht; Verfahren; Nötigung; Untersuchung; Beschuldigter; Staatsanwalt; Kanton; Kantons; Staatsanwaltschaft; Vorinstanz; Tatabend; Spuren; Tablette
ZHSB130479Bandenmässiger Raub etc. Beschuldigte; Beschuldigten; Vorinstanz; Aussage; Geschädigte; Aussagen; Täter; Geschädigten; Verteidigung; Verfahren; Frauen; Berufung; Privatkläger; Privatklägerin; Bordell; Gespräch; Zeugin
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSSB.2015.28 (AG.2016.745)ad 1: Schändung in gemeinsamer Begehung und geringfügiger Diebstahl ad 2: Schändung in gemeinsamer Begehung, geringfügige Hehlerei sowie Verletzung des Geheim- und Privatbereichs durch Aufnahmegeräte ad 3: Schändung in gemeinsamer Begehung und geringfügige HehlereiBeruf; Berufung; Opfer; Beschuldigten; Berufungskläger; Urteil; Freiheitsstrafe; Schändung; Gericht; Busse; Verteidigung; Tatverschulden; Urteils; Vollzug; Punkt; Staatsanwalt; Verfahren; Vorinstanz; Recht; Staatsanwaltschaft; Opfers; Bereich; Untersuchungshaft; Rahmen; Berufungsverhandlung; Gericht; Urteilsgebühr; äter
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
125 IV 199Art. 189 StGB, Art. 190 StGB und Art. 200 StGB; sexuelle Nötigung und Vergewaltigung, gemeinsame Begehung. Der Strafschärfungsgrund der gemeinsamen Begehung ist nicht nur anwendbar auf Fälle der Gruppenvergewaltigung (unmittelbare Anwesenheit aller Täter), sondern auch auf Fälle der Kettenvergewaltigung, jedenfalls dann, wenn die anderen Beteiligten in der gleichen Wohnung "abrufbereit" anwesend sind (E. 2). Art. 63 StGB; Strafzumessung. In einem extremen Fall sexuellen Missbrauchs verletzt die Verurteilung des Haupttäters zu sechzehn Jahren Zuchthaus kein Bundesrecht (E. 4). Art. 47 OR; Genugtuung. Eine Genugtuungssumme in Höhe von Fr. 75'000.--, zugesprochen in einem Fall gewaltsamer Freiheitsberaubung und Entführung sowie anschliessender stundenlanger grausamer Kettenvergewaltigung, verletzt kein Bundesrecht (E. 6). Opfer; Täter; Vorinstanz; Genugtuung; Wohnzimmer; Wohnung; Recht; Kettenvergewaltigung; Bundesrecht; Begehung; Urteil; Kantons; Gallen; Nichtigkeitsbeschwerde; Nötigung; Vergewaltigung; Fälle; Anwesenheit; Zumessung; Genugtuungssumme; Zimmer; Handlung; Mittäter; Körperverletzung
117 II 259Sachgewährleistung des Verkäufers eines Hauses, das er vorgängig auf eigenem Grund als Generalunternehmer für den Käufer erstellt hat. 1. Bedeutung und Gültigkeit einer nicht öffentlich beurkundeten Vereinbarung, mit der sich der zukünftige Verkäufer verpflichtet, ein Haus auf eigenem Grund zu einem bestimmten Gesamtpreis für den zukünftigen Käufer zu erstellen (E. 2a-c). 2. Übernahme der werkvertraglich vereinbarten Sachgewährleistung durch den nach Erstellung des Hauses abgeschlossenen und öffentlich beurkundeten Kaufvertrag: Art. 200 OR gelangt nicht. zur Anwendung (E. 2d-g). 3. Verneinung einer Haftung des Unternehmers und Verkäufers aus unerlaubter Handlung wegen eines angeblichen Verstosses gegen Art. 229 StGB (E. 3). Böschung; Kaufvertrag; Vereinbarung; Grundstück; Gewährleistung; Werkvertrag; Parteien; Vertrag; Käufer; Obergericht; Vertrags; Urteil; Kaufvertrages; Grundstückkauf; Mangel; Recht; Verkäufer; Haftung; Beklagten; Ziffer; Zeitpunkt; Abschluss; Unternehmer; Garantie; Zweitkläger; Mängel; ügen

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
IsenringBasler 4.Auflage2019
IsenringBasler Kommentar StGB2019