VRV Art. 20 - Parkieren in besondern Fällen
Einleitung zur Rechtsnorm VRV:
Die Verkehrsregelnverordnung (VRV) ist ein schweizerisches Gesetzbuch, das die Regeln und Vorschriften für den Strassenverkehr in der Schweiz festlegt, einschliesslich Verkehrszeichen, Vorfahrtsregeln, Geschwindigkeitsbegrenzungen und Verhaltensregeln. Ihr Ziel ist es, die Sicherheit im Strassenverkehr zu gewährleisten, den Verkehrsfluss zu regulieren, Unfälle zu vermeiden und die Umwelt zu schützen. Die Einhaltung der VRV ist für alle Verkehrsteilnehmer verpflichtend und wird von den Behörden überwacht und durchgesetzt.
Art. 20 VRV vom 2024
Art. 20 Parkieren in besondern Fällen
(Art. 37 Abs. 2 SVG)
1 Fahrzeuge ohne die vorgeschriebenen Kontrollschilder dürfen nicht auf öffentlichen Strassen oder Parkplätzen abgestellt werden; ausgenommen sind öffentliche Parkplätze privater Eigentümer, wenn diese das Abstellen gestatten. In besonderen Fällen kann die zuständige Behörde Ausnahmen bewilligen. (1)
2 … (2)
3 … (3)
(1) Fassung gemäss Ziff. I der V vom 22. Dez. 1976, in Kraft seit 1. Jan. 1977 ([AS 1976 2810]).
(2) Aufgehoben durch Ziff. I der V vom 24. Juni 2015, mit Wirkung seit 1. Jan. 2016 ([AS 2015 2451]).
(3) Aufgehoben durch Ziff. I der V vom 17. Aug. 2005, mit Wirkung seit 1. März 2006 ([AS 2005 4487]).
Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.