Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV) Art. 20

Zusammenfassung der Rechtsnorm BV:



Die Bundesverfassung der Schweiz ist das wichtigste Gesetz des Landes, das die Grundprinzipien des Staates festlegt. Sie wurde erstmals 1848 verabschiedet und zuletzt 1999 überarbeitet. Die Verfassung regelt die Organisation der Bundesbehörden, die Grundrechte der Bürger, die Beziehungen zwischen Bund und Kantonen sowie die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit. Sie bildet die Grundlage des schweizerischen Rechtssystems, gewährleistet die Gewaltenteilung und schützt unter anderem Meinungs- und Religionsfreiheit sowie die Menschenwürde.

Art. 20 BV vom 2024

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Art. 20 Wissenschaftsfreiheit

Die Freiheit der wissenschaftlichen Lehre und Forschung ist gewährleistet.


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Art. 20 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLC110046EhescheidungGesuch; Gesuchsteller; Unterhalts; Berufung; Vereinbarung; Parteien; Urteil; Unterhaltsbeitrag; Ziffer; Unterhaltsbeiträge; Urteils; Gericht; Verfahren; Rechtskraft; Geschäfts-Nr; Bezirksgericht; Horgen; Einkommen; Zahlung; Vormerk; Gesuchstellers; Prozesskostenvorschuss; Leistung; Entschädigung; Tochter; Kinderrenten; Anspruch; Rente; Verhältnis
ZHRU110008Vollstreckung / RückweisungBeklagte; Rente; Beklagten; Verfahren; Recht; Obergericht; Entscheid; Absicherung; Rekurs; Betrag; Risikoversicherung; ZPO/CH; Ziffer; Beschluss; Dispositiv-Ziffer; Kassationsgericht; Versicherung; Abschluss; Witwenrente; Vollstreckung; Rückweisung; Verfügung; Meilen; Differenz; Prämien; Verfahrens; Obergerichtes
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGB 2018/97 (vorher B 2017/38)Entscheid Epidemiengesetz, Schulausschluss, Verfahren, Art. 19, Art. 29 Abs. 2, Art. 62 Abs. 2, Art. 118 Abs. 1 und Abs. 2 Ingress und lit. b BV, Art. 36 BV analog, Art. 5 Ziff. 1 lit. e, Art. 8 Ziff. 2 EMRK, Art. 24 KRK, Art. 2 lit. m, Art. 4 lit. c KV, Hinweis; Hinweisen; Masern; Schulausschluss; Kanton; Recht; Gesundheit; Bundes; Quot; Recht; Vorinstanz; Kantons; Verwaltungsgericht; Verfügung; VerwGE; Schutz; Krankheit; Gallen; Massnahme; Kinder; Richtlinien; Kantonsärztin; Schweiz; Verfahren; Schweizer; Anhörung; Bekämpfung; Bundesgericht
SGK 2008/2EntscheidPersönlichkeitsschutz (Art. 10 BV, SR 101) und Wissenschaftsfreiheit (Art. 20 BV). Der Inhalt von regierungsrätlichen Schreiben an Dritte und den Kläger sind als Realakte zu werten, die weder die Persönlichkeit des Klägers noch dessen Anspruch auf Wissenschaftsfreiheit verletzen (Verwaltungsgericht, K 2008/2). Regierung; Recht; Bundes; Persönlichkeit; Kanton; Verhandlung; Klägers; Gallen; Schritte; Androhung; Gehör; Disziplinarverfahren; Klage; Bundesrat; Couchepin; Departement; Innern; Verwaltungsgericht; Disziplinarverfahrens; Kantons; Verletzung; Assistent; Verhalten; Anspruch; Urteil; Quot; Anfrage; Gesuch; ändig
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 IV 479 (6B_379/2020)
Regeste
Art. 70 Abs. 1, 2 und 5, Art. 71 Abs. 1, Art. 322 septies Abs. 1 StGB ; aktive Bestechung; Umfang der Einziehung bei der blossen Beeinflussung von Ermessensentscheiden; Durchgriff. Der Erlös aus einem durch Bestechung zustande gekommenen Rechtsgeschäft unterliegt grundsätzlich der Einziehung. Unerheblich ist, dass das durch Korruptionszahlungen begünstigte Rechtsgeschäft eine objektiv legale Leistung zum Inhalt hatte (E. 6.3.2).
Bestechung; Vertrag; Zahlung; Einziehung; Recht; Vertrags; Petrobras; Bestechungszahlung; Vorinstanz; Gesellschaft; Ermessen; Bestechungszahlungen; Vermögens; Recht; Gesellschaften; Korruption; Ersatz; Ersatzforderung; Vermögenswert; Urteil; Bohrschiff; Rechtsgeschäft; Vermögenswerte; Erlös; Direktor
147 V 2 (9C_615/2019)
Regeste
Art. 25, Art. 73 Abs. 1 und 2 BVG ; Art. 71 ter Abs. 3 AHVV ; Invalidenkinderrente; Aktivlegitimation; Drittauszahlung. Weder das Personalvorsorgereglement der Sammelstiftung (gültig ab 1. Januar 2002) noch Art. 25 BVG bieten dem volljährigen Kind die Möglichkeit, im eigenen Namen den Anspruch auf eine Invalidenkinderrente einzuklagen (E. 3).
Kinder; Kinderrente; Swisscanto; Invalidenkinderrente; Vorsorge; Recht; Anspruch; Invalidenrente; Urteil; Klage; Mutter; Auszahlung; Vorinstanz; Gericht; Person; Kinderrenten; Drittauszahlung; Invalidenversicherung; Grundlage; Ausrichtung; Hinweis; Entscheid; Altersjahr; Ziffer; Waisenrente; Lücke; Schweigen

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
D-1748/2020Vollzug der WegweisungNennung; Verwandte; Staat; Wegweisung; Ehemann; Recht; Vollzug; Wegweisungsvollzug; Staatsangehörigkeit; Akten; Behandlung; Staatsangehörige; Verfügung; Aufenthalt; Vorinstanz; Schweiz; Dokument; Urteil; Beweis; Anhörung; Situation; Sachverhalt; Heimat; Afghanistan
D-5045/2020Asyl und Wegweisung (verkürzte Beschwerdefrist)Nennung; Wegweisung; Algerien; Vollzug; Schweiz; Wegweisungsvollzug; Verwandte; Behandlung; Recht; Person; Sachverhalt; Vorinstanz; Entscheid; Bundesverwaltungsgericht; Wegweisungsvollzugs; Beweis; Anhörung; Verfügung; Situation; Anhörungsprotokoll; Ausländer; Akten

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
- Kommentar zur BV2008