AIG Art. 20 - Begrenzungsmassnahmen

Einleitung zur Rechtsnorm AIG:



Das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) ist ein schweizerisches Gesetz, das die Einreise, den Aufenthalt und die Integration von Ausländern in der Schweiz regelt. Es trat 2008 in Kraft und ersetzt das frühere Ausländergesetz. Das AIG legt die Bedingungen für die Einreise von Ausländern fest, wie Visumspflicht und Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen, sowie deren Rechte und Pflichten während ihres Aufenthalts, einschliesslich Zugang zu Bildung, Gesundheitsversorgung und Sozialleistungen. Zudem enthält das Gesetz Bestimmungen zur Förderung der Integration von Ausländern in die schweizerische Gesellschaft, wie Sprachkurse und Integrationsprogramme.

Art. 20 AIG vom 2024

Art. 20 Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) drucken

Art. 20 Begrenzungsmassnahmen

1 Der Bundesrat kann die Zahl der erstmaligen Kurzaufenthalts- und Aufenthaltsbewilligungen (Art. 32 und 33) zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit begrenzen. Er hört vorgängig die Kantone und die Sozialpartner an.

2 Er kann für den Bund und die Kantone Höchstzahlen festlegen.

3 Das SEM kann im Rahmen der Höchstzahlen des Bundes Verfügungen für erstmalige Kurzaufenthalts- und Aufenthaltsbewilligungen erlassen oder die kantonalen Höchstzahlen erhöhen. Es berücksichtigt dabei die Bedürfnisse der Kantone und das gesamtwirtschaftliche Interesse.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVWBES.2022.274-ätig; Restaurant; Migration; Migrationsamt; Verwaltungsgericht; Ausländer; Stelleninserat; Grenzgänger; Schweiz; Beschäftigungsgesuch; Erwerbstätigkeit; Arbeitnehmer; Person; Restaurants; Beschwerde; Arbeitgeber; Bewerbung; Entscheid; Arbeitsmarkt; Bestätigung; Spezialitätenkoch; Gesuch; Verfügung
SOVWBES.2022.178-Arbeit; Musik; Aufenthalt; Schweiz; Verwaltungsgericht; Voraussetzungen; Entscheid; Erwerbstätigkeit; Interesse; Arbeitgeber; Bewerber; Aufenthaltsbewilligung; Arbeitsmarkt; Suchbemühungen; Departement; Diplom; Ausbildung; Frühbereich; Bewilligung; Integration; Anspruch; Privatlebens; Ausländer
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