Art. 2 CPC dal 2024
Art. 2 Relazioni internazionali
Sono fatte salve le disposizioni dei trattati internazionali e della legge federale del 18 dicembre 1987 (1) sul diritto internazionale privato (LDIP).
(1) RS 291Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.
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Art. 2 Codice di procedura civile (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | RV230007 | Vollstreckbarerklärung | Gesuch; Recht; Gesuchsteller; Entscheid; Gesuchsgegnerin; LugÜ; Urteil; Exequatur; Erbschaft; Übereinkommen; Vollstreckung; Zivil; Erben; Parteien; Urteils; SchKG; Verfahren; Schweiz; Arrest; Lugano-; Berufung; Griechenland; Gericht; Zustellung; Sprache; Kollisionsrecht; Vorinstanz; Frist; Beilage; Athen |
ZH | RB220019 | Forderung | Schweiz; Vorinstanz; Sicherheit; Beklagten; Abkommen; Verfügung; Sicherheitsleistung; Frist; Klage; Klageantwort; Antrag; Parteien; Entscheid; Recht; Wohnsitz; Urteil; Parteientschädigung; Kautionspflicht; Voraussetzung; Vermögens; Bundesgericht; Verfahren; Zivilprozessrecht; Eigentum; Tatsache; Sicherstellung; Sinne; Befreiung; ändischen |
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Anwendung im Verwaltungsgericht
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
BS | ZB.2016.2 (AG.2017.167) | örtliche Zuständigkeit (BGer-Nr.: 4A_229/2017 vom 7. Dezember 2017) | Berufung; Wohnsitz; Berufungsbeklagte; Berufungsklägerin; Zivilgericht; Recht; Gericht; Beweis; Schweiz; Basel; Entscheid; Tatsachen; Arbeit; Berufungsbeklagten; Klage; Beweismittel; Berufungsverfahren; Paris; Schweizer; LugÜ; Über; Zivilgerichts; Amtes; Parteien; Untersuchungsgrundsatz; Prozessvoraussetzung; Zuständigkeit; Sachverhalt; Kommentar |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
107 Ia 117 | Art. 4 BV; Willkür. Bei dem nach Art. 27 Abs. 1 der glarnerischen Zivilprozessordnung zu leistenden Vorschuss handelt es sich um einen Kostenvorschuss, nicht um eine Kaution. Es verstösst nicht gegen Art. 4 BV, wenn angenommen wird, ein solcher Kostenvorschuss könne nicht durch Hinterlegung eines Inhabersparheftes, sondern nur in bar geleistet werden. | Gericht; Kaution; Kanton; Obergericht; Kostenvorschuss; Zivilprozess; Glarus; Vorschuss; Zivilgericht; Inhaber; Joseph; Müller; Kantons; Zivilprozessordnung; Inhabersparheft; Vorschüsse; Leistung; Zivilgerichts; Erwägungen; Bundesgericht; Deckung; Recht; Urteil; Zivilgerichtspräsident; Firma; Verfahren; Barvorschuss; Betrag; Gerichtskosten |
96 II 266 | Nichtigkeitsbeschwerde in Zivilsachen. Art. 68 Abs. 1 OG. Die beim Appellationshof des Kantons Bern eingereichte Nichtigkeitsklage gegen die im summarischen Verfahren getroffenen Entscheide des Gerichtspräsidenten im Kanton Bern ist keinordentliches Rechtsmittel. Nicht der Entscheid des Appellationshofes, sondern jener des Gerichtspräsidenten ist somit der letztinstanzliche im Sinne des Art. 68 Abs. 1 OG (Erw. 1). Werkvertrag. Art. 367 Abs. 2 OR. Ortliche Zuständigkeit des Richters zur Ernennung von Sachverständigen (Erw. 2 und 3). | Entscheid; Gerichtspräsident; Gerichtspräsidenten; Recht; Sinne; Sachverständige; Gesuch; Beweisführung; Appellation; LEUCH; Oberhasli; Bundesgericht; Prüfung; Zuber; Nichtigkeitsbeschwerde; Werkes; Ablieferung; Urteil; Heimgartner; Appellationshof; Nichtigkeitsklage; Entscheide; Kanton; Zuständigkeit; Massnahme; Hauri; Verfahren; Grundstück |
Kommentare zum Gesetzesartikel
Autor | Kommentar | Jahr |
Hausheer, Schweizer | Kommentar zum Schweizerische Zivilprozessordnung | 2021 |
Schmid, Haas, Jent-Sørensen, Oberhammer | ZPO | 2021 |