Codice di procedura civile (CPC)

Zusammenfassung der Rechtsnorm CPC:



Art. 2 CPC dal 2024

Art. 2 Codice di procedura civile (CPC) drucken

Art. 2 Relazioni internazionali

Sono fatte salve le disposizioni dei trattati internazionali e della legge federale del 18 dicembre 1987 (1) sul diritto internazionale privato (LDIP).

(1) RS 291

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Art. 2 Codice di procedura civile (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRV230007VollstreckbarerklärungGesuch; Recht; Gesuchsteller; Entscheid; Gesuchsgegnerin; LugÜ; Urteil; Exequatur; Erbschaft; Übereinkommen; Vollstreckung; Zivil; Erben; Parteien; Urteils; SchKG; Verfahren; Schweiz; Arrest; Lugano-; Berufung; Griechenland; Gericht; Zustellung; Sprache; Kollisionsrecht; Vorinstanz; Frist; Beilage; Athen
ZHRB220019ForderungSchweiz; Vorinstanz; Sicherheit; Beklagten; Abkommen; Verfügung; Sicherheitsleistung; Frist; Klage; Klageantwort; Antrag; Parteien; Entscheid; Recht; Wohnsitz; Urteil; Parteientschädigung; Kautionspflicht; Voraussetzung; Vermögens; Bundesgericht; Verfahren; Zivilprozessrecht; Eigentum; Tatsache; Sicherstellung; Sinne; Befreiung; ändischen
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSZB.2016.2 (AG.2017.167)örtliche Zuständigkeit (BGer-Nr.: 4A_229/2017 vom 7. Dezember 2017)Berufung; Wohnsitz; Berufungsbeklagte; Berufungsklägerin; Zivilgericht; Recht; Gericht; Beweis; Schweiz; Basel; Entscheid; Tatsachen; Arbeit; Berufungsbeklagten; Klage; Beweismittel; Berufungsverfahren; Paris; Schweizer; LugÜ; Über; Zivilgerichts; Amtes; Parteien; Untersuchungsgrundsatz; Prozessvoraussetzung; Zuständigkeit; Sachverhalt; Kommentar
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
107 Ia 117Art. 4 BV; Willkür. Bei dem nach Art. 27 Abs. 1 der glarnerischen Zivilprozessordnung zu leistenden Vorschuss handelt es sich um einen Kostenvorschuss, nicht um eine Kaution. Es verstösst nicht gegen Art. 4 BV, wenn angenommen wird, ein solcher Kostenvorschuss könne nicht durch Hinterlegung eines Inhabersparheftes, sondern nur in bar geleistet werden. Gericht; Kaution; Kanton; Obergericht; Kostenvorschuss; Zivilprozess; Glarus; Vorschuss; Zivilgericht; Inhaber; Joseph; Müller; Kantons; Zivilprozessordnung; Inhabersparheft; Vorschüsse; Leistung; Zivilgerichts; Erwägungen; Bundesgericht; Deckung; Recht; Urteil; Zivilgerichtspräsident; Firma; Verfahren; Barvorschuss; Betrag; Gerichtskosten
96 II 266Nichtigkeitsbeschwerde in Zivilsachen. Art. 68 Abs. 1 OG. Die beim Appellationshof des Kantons Bern eingereichte Nichtigkeitsklage gegen die im summarischen Verfahren getroffenen Entscheide des Gerichtspräsidenten im Kanton Bern ist keinordentliches Rechtsmittel. Nicht der Entscheid des Appellationshofes, sondern jener des Gerichtspräsidenten ist somit der letztinstanzliche im Sinne des Art. 68 Abs. 1 OG (Erw. 1). Werkvertrag. Art. 367 Abs. 2 OR. Ortliche Zuständigkeit des Richters zur Ernennung von Sachverständigen (Erw. 2 und 3). Entscheid; Gerichtspräsident; Gerichtspräsidenten; Recht; Sinne; Sachverständige; Gesuch; Beweisführung; Appellation; LEUCH; Oberhasli; Bundesgericht; Prüfung; Zuber; Nichtigkeitsbeschwerde; Werkes; Ablieferung; Urteil; Heimgartner; Appellationshof; Nichtigkeitsklage; Entscheide; Kanton; Zuständigkeit; Massnahme; Hauri; Verfahren; Grundstück

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Hausheer, SchweizerKommentar zum Schweizerische Zivilprozessordnung2021
Schmid, Haas, Jent-Sørensen, Oberhammer ZPO2021