Urheberrechtsgesetz (URG)
Zusammenfassung der Rechtsnorm URG:
Das schweizerische Urheberrechtsgesetz schützt geistiges Eigentum in Form von Literatur und Kunst, wie Bücher, Musik, Filme und Software, vor unerlaubter Nutzung. Es gewährt Urhebern das exklusive Recht, ihre Werke zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich aufzuführen, und legt die Schutzdauer in der Regel auf 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers fest. Das Gesetz enthält auch Regelungen über Nutzerrechte wie das Zitatrecht und das Recht auf Privatkopie, während Verstösse gegen das Urheberrecht zu rechtlichen Konsequenzen wie Schadensersatz oder Unterlassungsansprüchen führen können.
Art. 2 URG vom 2022
Art. 2 2. Titel: Urheberrecht1. Kapitel: Das Werk Werkbegriff
1 Werke sind, unabhängig von ihrem Wert oder Zweck, geistige Schöpfungen der Literatur und Kunst, die individuellen Charakter haben.
2 Dazu gehören insbesondere:a. literarische, wissenschaftliche und andere Sprachwerke;b. Werke der Musik und andere akustische Werke;c. Werke der bildenden Kunst, insbesondere der Malerei, der Bildhauerei und der Graphik;d. Werke mit wissenschaftlichem oder technischem Inhalt wie Zeichnungen, Pläne, Karten oder plastische Darstellungen;e. Werke der Baukunst;f. Werke der angewandten Kunst;g. fotografische, filmische und andere visuelle oder audiovisuelle Werke;h. choreographische Werke und Pantomimen.
3 Als Werke gelten auch Computerprogramme.
3bis Fotografische Wiedergaben und mit einem der Fotografie ähnlichen Verfahren hergestellte Wiedergaben dreidimensionaler Objekte gelten als Werke, auch wenn sie keinen individuellen Charakter haben. (1)
4 Ebenfalls geschützt sind Entwürfe, Titel und Teile von Werken, sofern es sich um geistige Schöpfungen mit individuellem Charakter handelt.
(1) Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 27. Sept. 2019, in Kraft seit 1. April 2020 ([AS 2020 1003]; [BBl 2018 591]).
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
www.admin.ch.
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