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Das Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) in der Schweiz legt die Bedingungen für die Arbeitslosenversicherung fest, einschliesslich der finanziellen Unterstützung für arbeitslose Personen. Es definiert die Voraussetzungen für Leistungsansprüche, wie Beitragsdauer und Arbeitsmarktfähigkeit, sowie die Pflichten der Versicherten, wie die Jobsuche und Weiterbildung. Das Ziel des AVIG ist es, den Betroffenen in Arbeitslosigkeit finanzielle Sicherheit zu bieten und ihre Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu fördern.
Art. 1a (1)
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2 Es will drohende Arbeitslosigkeit verhüten, bestehende Arbeitslosigkeit bekämpfen und die rasche und dauerhafte Eingliederung in den Arbeitsmarkt fördern. (2)
(1) Bisheriger Art. 1.Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | VSBES.2021.198 | - | Arbeit; Kursleiter; AWA-Nr; Massnahme; Person; Beruf; Zertifikat; Massnahmen; Arbeitslosenversicherung; Arbeitsmarkt; Kupfer; Bucher; Reinigung; Weiterbildung; Ausbildung; Versicherungsgericht; Rubin; Einsprache; Arbeitslosigkeit; Eingliederung; Vizepräsidentin; Bewerbung; Erwachsenen; Recht; Bundesgericht; Solothurn |
SG | AVI 2017/52 | Entscheid Art. 23 Abs. 3bis AVIG; Art. 38 Abs. 1 AVIV; Eine Festanstellung als teilzeitliche Aushilfe auf Abruf im Stundenlohn bei einem Verein, der von sämtlichen St. Galler Gemeinden getragen wird, stellt eine Integrationsmassnahme im Sinne von Art. 38 Abs. 1 AVIV beziehungsweise der arbeitsmarktlichen Massnahme im Sinne von Art. 23 Abs. 3bis AVIG dar (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 21. September 2018, AVI 2017/52). | Arbeit; Restaurant; Beschäftigung; Integration; Beitragszeit; Massnahme; Recht; Person; Service; Integrationsmassnahme; Arbeitslosenversicherung; Arbeitslosenentschädigung; Trägerverein; Servicefachfrau; Aushilfe; Anspruch; Einsprache; Arbeitsleistung; Qualifikation; Entscheid; Sozialamt; Personen; Sinne; Arbeitsmarkt; Betrieb; émeth |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
B-2470/2013 | Arbeitslosenversicherung | Arbeit; Arbeitszeit; Stunden; Vorinstanz; Mitarbeiter; Kurzarbeit; Arbeitnehmer; Arbeitsausfall; Schlechtwetter; Minus; Kurzarbeits; Arbeitgeber; Beschäftigung; Teilzeit; Beschäftigungs; Abruf; Kurzarbeitsentschädigung; Arbeitsverhältnis; Quot;; Teilzeitarbeit; Schlechtwetterentschädigung; Anspruch; Bestimmungen; Arbeitsverhältnisse |
B-325/2013 | Arbeitslosenversicherung | Arbeit; Arbeitszeit; Kurzarbeit; Ausfall; Ausfallstunden; Mitarbeiter; Kurzarbeitsentschädigung; Urteil; Vorinstanz; Arbeitszeitkontrolle; Beweis; Formular; Recht; Betrieb; Arbeitgeber; Abrechnung; Mitarbeiterin; Arbeitsausfall; Bundesverwaltungsgericht; Bundesgericht; Arbeitslosenkasse; Arbeitnehmer; Bundesgerichts; Versicherung; Basel; ügen |