Zivilgesetzbuch (ZGB)

Zusammenfassung der Rechtsnorm ZGB:



Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) ist das wichtigste Gesetzbuch im schweizerischen Privatrecht, das die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst Bestimmungen zu verschiedenen Rechtsgebieten wie Personenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Sachenrecht und Obligationenrecht. Das ZGB wurde 1907 verabschiedet, in fünf Bücher unterteilt und regelt unter anderem Rechte und Pflichten in Lebenssituationen wie Eheschliessung, Scheidung, Erbschaft und Vertragsabschluss, was es zu einer grundlegenden Rechtsquelle für das tägliche Zusammenleben und Wirtschaften in der Schweiz macht.

Art. 19d ZGB vom 2025

Art. 19d Zivilgesetzbuch (ZGB) drucken

Art. 19d Einschränkung der Handlungsfähigkeit (1)

Die Handlungsfähigkeit kann durch eine Massnahme des Erwachsenenschutzes eingeschränkt werden.

(1) Eingefügt durch Ziff. I 2 des BG vom 19. Dez. 2008 (Erwachsenenschutz, Personenrecht und Kindesrecht), in Kraft seit 1. Jan. 2013 (AS 2011 725; BBl 2006 7001).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2025 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 19d Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHNP160041Dienstbarkeit (Prozessfähigkeit)ähig; Recht; Vorinstanz; Beklagten; Entscheid; Berufung; Verfahren; Prozessfähig; Prozessfähigkeit; Antrag; Urteil; Urteils; Klage; Urteilsfähigkeit; Frist; Sachverhalt; Beweis; Verfügung; Eingabe; Sinne; Rechtsverweigerung; Parteien; Akten; Parteientschädigung; Zwischenentscheid; Bezirksgericht; Andelfingen; Beschwerdegegner

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVSBES.2023.116-Betreuung; Person; Verfügung; Assistenzbeitrag; Hilflosenentschädigung; Anspruch; Abklärung; IV-Nr; Begleitung; Beschwerdeführers; Handlungsfähigkeit; Woche; Stunde; Hilfe; Stunden; Recht; Besuch; IV-Stelle; Sinne; Urteil; Solothurn; Kantons; Akten; Invalidenversicherung; Wohnung; Klient; Versicherungsgericht
SOVSBES.2022.64-ähig; Handlungsfähigkeit; Assistenz; Person; Assistenzbeitrag; IV-Nr; Urteil; IV-Stelle; Anspruch; Vertretung; Solothurn; Verfügung; Invalidenversicherung; Kantons; Beistand; Vertretungsbeistandschaft; Versicherungsgericht; Sinne; Beistands; Entscheid; Urteils; Entschädigung; Personen; Hilfe; Haushalt
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.