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Schweizerische Strafprozessordnung (StPO)

Zusammenfassung der Rechtsnorm StPO:



Die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) ist ein Gesetzbuch, das die Regeln für strafrechtliche Ermittlungen und Gerichtsverfahren in der Schweiz festlegt. Sie regelt die Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden, die Rechte der Beschuldigten, die Verfahrensabläufe vor Gericht und die Sammlung sowie Präsentation von Beweisen. Die StPO bestimmt auch die Zuständigkeiten der Gerichte und die Rechtsmittel gegen Entscheidungen, um die Rechte der Bürgerinnen und Bürger im Strafverfahren zu schützen und eine faire Justiz zu gewährleisten.

Art. 199 StPO vom 2024

Art. 199 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) drucken

Art. 199 Eröffnung der Anordnung

Ist eine Zwangsmassnahme schriftlich anzuordnen und ist sie nicht geheim zu halten, so wird den direkt betroffenen Personen gegen Empfangsbestätigung eine Kopie des Befehls und eines allfälligen Vollzugsprotokolls übergeben.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2024 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 199 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
VDEntscheid/2019/461énal; énale; équestre; édure; ’il; Ministère; éance; édéral; ’elle; ères; ’ordonnance; évenue; ’office; ’indemnité; ’arrondissement; écembre; ’arrêt; éfense; Chambre; était; éjudice; Romiennes; établi; Registre
VDEntscheid/2019/352-énal; énale; Ministère; équestre; économique; Ordonnance; Chambre; érêt; écision; éancière; édéral; égé; étend; éancière-gagiste; ésident; écembre; énéfice; Procureur; -fonds; Annulation; Commentaire; Bâle; Kuhn/Jeanneret; éférences; écrit; évenue
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSBES.2023.154-Staatsanwaltschaft; Erfassung; Verfügung; Befehl; Beschwerdeführers; Massnahme; Einvernahme; Begründung; Recht; Verfahren; Person; Appellationsgericht; Basel; Massnahmen; Identifizierung; Beschwerdeverfahren; Entscheid; Befehls; Vorakten; Feststellung; Abdrücke; Akten; Aushändigung; Verfahrens
BSBES.2020.186 (AG.2021.183)Befehl für erkennungsdienstliche Erfassung (Art. 260 StPO) und nicht-invasive Probenahme (Art. 255 StPO)Staatsanwalt; Akten; Staatsanwaltschaft; Erfassung; Wachmann; Person; Basel; PDF-Akten; Begründung; DNA-Profil; Recht; Befehl; Massnahmen; Einvernahme; Probe; Fussball; Probenahme; Erstellung; Personen; Barfüsserplatz; Anordnung; DNA-Profils; Verfahren; Aufklärung; Delikte; Beschuldigte; Vergehen
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Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Donatsch, Hug Kommentar zur StPO2018
Schmid, JositschPraxis, 3. Auflage , Art.802018