CPS Art. 199 -

Einleitung zur Rechtsnorm CPS:



Art. 199 CPS dal 2025

Art. 199 Codice penale svizzero (CPS) drucken

Art. 199 Esercizio illecito della prostituzione

Chiunque infrange le prescrizioni cantonali su il luogo, il tempo o le modalità dell’esercizio della prostituzione, nonché contro molesti fenomeni concomitanti, è punito con la multa.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 199 Codice penale svizzero (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOZZ.1984.21Unentgeltliche, amtliche, notwendige VerteidigungZuchthaus; Delikt; Beschuldigte; Verteidigung; Beschuldigten; Delikte; Revision; Obergericht; Fälle; Fällen; Amtsgericht; Begehung; Zuchthausstrafe; Gerichtsorganisation; Bericht; Antrag; Regierungsrates; Kuppelei; Zuhälterei; Veröffentlichungen; Urteil; Urteilsfällung; Untersuchung; Verteidiger; Privatverteidiger; ässlich

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOSTBER.2020.100-Beschuldigte; Privatklägerin; Beschuldigten; Prostitution; Aussage; Arbeit; Staat; Recht; Apos; Urteil; Täter; Förderung; Kunde; Aussagen; Freiheit; Ausländer; Kunden; Freiheitsstrafe; Aufenthalt; Schweiz; Geldstrafe; Anfang; Leistung; Beruf
SOVWBES.2021.104-Opfer; Genugtuung; Täter; Beeinträchtigung; Recht; Täterin; Apos; Gericht; Opferhilfe; Schweiz; Vorinstanz; Leitfaden; Prostitution; Urteil; Integrität; Vergleich; Bemessung; Verwaltungsgericht; Höhe; Verfahren; Entscheid; Behörde; Bandbreite; Verfahren; Studio; Einnahmen
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
118 IV 571. Art. 198 f. StGB; Kuppelei (Gewinnsucht). Der Tatbestand der Kuppelei ist erfüllt, sobald der Täter der Unzucht Vorschub leistet, um sich finanzielle Vorteile zu verschaffen; unerheblich ist, ob dem Streben nach Bereicherung auch tatsächlich ein Erfolg beschieden ist (E. 1b). 2. Art. 199 StGB; gewerbsmässige Kuppelei (Bordell). Ein Bordell ist ein geschäftsmässiger Betrieb, der auf regelmässige Einnahmen ausgerichtet ist und in dem mehrere Dirnen tätig sind, denen der Inhaber Räume und die übrige zur Betreibung der Unzucht nötige Infrastruktur zur Verfügung stellt. Sobald ein Bordell oder ein bordellartiger Betrieb gehalten wird, liegt gewerbsmässige Kuppelei vor, selbst wenn kein Gewinn erzielt worden ist (E. 1c). ässig; Bordell; Unzucht; Kuppelei; Gewinn; Frauen; -Club; Gewinnsucht; Täter; Betrieb; Verfügung; Unzuchtserlös; Dirne; Vorinstanz; Eintritt; Dirnen; Clubs; Eintrittspreis; Sinne; Z-Club; Urteil; Tatbestand; Vorschub; Bereicherung
109 IV 117Art. 198/199 StGB; Gewinnsucht. Der Tatbestand der Kuppelei ist erfüllt, sobald der Täter der Unzucht Vorschub leistet, um sich finanzielle Vorteile zu verschaffen; ein besonders intensives Gewinnstreben ist nicht erforderlich (Präzisierung der Rechtsprechung). Gewinn; Gewinnsucht; Unzucht; Tatbestand; Vorschub; Bereicherung; Luzern; Kuppelei; Vorteile; Appartement; Vermietung; Nichtigkeitsbeschwerde; Täter; cupidité; Urteil; Kantons; Gewinnstreben; Rechtsprechung; Appartements; Dirnen; Liegenschaft; Mietzinse; Obergericht; Sinne; Bereicherungsabsicht; Auszug

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2013.212Auslieferung an Russland. Auslieferungsentscheid (Art. 55 IRSG).Auslieferung; Recht; Bundes; Sachverhalt; Rechtshilfe; Schweiz; Entscheid; Staat; Ersuchen; Bundesstrafgericht; Zimmermann; Verfahren; Amnestie; Bundesstrafgerichts; Rechnung; Russland; Barkeit; Sachverhalts; Urteil; Spezialität; Behörde; Urkunde; Auslieferungsentscheid; Auslieferungsersuchen; Gericht; Person; Buchhaltung