SCC Art. 199 -

Einleitung zur Rechtsnorm SCC:



Art. 199 SCC from 2025

Art. 199 Swiss Criminal Code (SCC) drucken

Art. 199 Unauthorised practice of prostitution

Any person who violates the cantonal regulations on the permitted locations or times at which prostitution may be practised or the manner in which it may be practised, or on the prevention of related public nuisance shall be liable to a fine.


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Art. 199 Swiss Criminal Code (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOZZ.1984.21Unentgeltliche, amtliche, notwendige VerteidigungZuchthaus; Delikt; Beschuldigte; Verteidigung; Beschuldigten; Delikte; Revision; Obergericht; Fälle; Fällen; Amtsgericht; Begehung; Zuchthausstrafe; Gerichtsorganisation; Bericht; Antrag; Regierungsrates; Kuppelei; Zuhälterei; Veröffentlichungen; Urteil; Urteilsfällung; Untersuchung; Verteidiger; Privatverteidiger; ässlich

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOSTBER.2020.100-Beschuldigte; Privatklägerin; Beschuldigten; Prostitution; Aussage; Arbeit; Staat; Recht; Apos; Urteil; Täter; Förderung; Kunde; Aussagen; Freiheit; Ausländer; Kunden; Freiheitsstrafe; Aufenthalt; Schweiz; Geldstrafe; Anfang; Leistung; Beruf
SOVWBES.2021.104-Opfer; Genugtuung; Täter; Beeinträchtigung; Recht; Täterin; Apos; Gericht; Opferhilfe; Schweiz; Vorinstanz; Leitfaden; Prostitution; Urteil; Integrität; Vergleich; Bemessung; Verwaltungsgericht; Höhe; Verfahren; Entscheid; Behörde; Bandbreite; Verfahren; Studio; Einnahmen
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
118 IV 571. Art. 198 f. StGB; Kuppelei (Gewinnsucht). Der Tatbestand der Kuppelei ist erfüllt, sobald der Täter der Unzucht Vorschub leistet, um sich finanzielle Vorteile zu verschaffen; unerheblich ist, ob dem Streben nach Bereicherung auch tatsächlich ein Erfolg beschieden ist (E. 1b). 2. Art. 199 StGB; gewerbsmässige Kuppelei (Bordell). Ein Bordell ist ein geschäftsmässiger Betrieb, der auf regelmässige Einnahmen ausgerichtet ist und in dem mehrere Dirnen tätig sind, denen der Inhaber Räume und die übrige zur Betreibung der Unzucht nötige Infrastruktur zur Verfügung stellt. Sobald ein Bordell oder ein bordellartiger Betrieb gehalten wird, liegt gewerbsmässige Kuppelei vor, selbst wenn kein Gewinn erzielt worden ist (E. 1c). ässig; Bordell; Unzucht; Kuppelei; Gewinn; Frauen; -Club; Gewinnsucht; Täter; Betrieb; Verfügung; Unzuchtserlös; Dirne; Vorinstanz; Eintritt; Dirnen; Clubs; Eintrittspreis; Sinne; Z-Club; Urteil; Tatbestand; Vorschub; Bereicherung
109 IV 117Art. 198/199 StGB; Gewinnsucht. Der Tatbestand der Kuppelei ist erfüllt, sobald der Täter der Unzucht Vorschub leistet, um sich finanzielle Vorteile zu verschaffen; ein besonders intensives Gewinnstreben ist nicht erforderlich (Präzisierung der Rechtsprechung). Gewinn; Gewinnsucht; Unzucht; Tatbestand; Vorschub; Bereicherung; Luzern; Kuppelei; Vorteile; Appartement; Vermietung; Nichtigkeitsbeschwerde; Täter; cupidité; Urteil; Kantons; Gewinnstreben; Rechtsprechung; Appartements; Dirnen; Liegenschaft; Mietzinse; Obergericht; Sinne; Bereicherungsabsicht; Auszug

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2013.212Auslieferung an Russland. Auslieferungsentscheid (Art. 55 IRSG).Auslieferung; Recht; Bundes; Sachverhalt; Rechtshilfe; Schweiz; Entscheid; Staat; Ersuchen; Bundesstrafgericht; Zimmermann; Verfahren; Amnestie; Bundesstrafgerichts; Rechnung; Russland; Barkeit; Sachverhalts; Urteil; Spezialität; Behörde; Urkunde; Auslieferungsentscheid; Auslieferungsersuchen; Gericht; Person; Buchhaltung