ZPO Art. 194 - Grundsatz

Einleitung zur Rechtsnorm ZPO:



Die Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) ist ein Gesetzbuch, das die Regeln und Verfahren für Zivilprozesse in der Schweiz festlegt, wie z.B. Streitigkeiten über Verträge, Schadensersatzansprüche oder Familienrecht. Sie regelt die Zuständigkeit der Gerichte, den Ablauf des Verfahrens, die Beweisführung, die Urteilsfindung und die Vollstreckung von Urteilen, um den Parteien ein faires Verfahren zu gewährleisten und Rechtsansprüche durchzusetzen. Die ZPO ist ein wichtiges Instrument zur Regelung von Streitigkeiten und zur Sicherung der Rechtsordnung in der Schweiz.

Art. 194 ZPO vom 2023

Art. 194 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) drucken

Art. 194 11. Titel: Rechtshilfe zwischen schweizerischen Gerichten Grundsatz

1 Die Gerichte sind gegenseitig zur Rechtshilfe verpflichtet.

2 Sie verkehren direkt miteinander (1) .

(1) Die örtlich zuständige schweizerische Justizbehörde für Rechtshilfeersuchen kann über folgende Internetseite ermittelt werden: www.elorge.admin.ch

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 194 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHNP120016Forderung (Nichteintreten)Berufung; Verfahren; Gericht; Frist; Kantons; Frist; Kostenvorschuss; Parteien; Bundesgericht; Verfügung; Bezirksgericht; Pfäffikon; Einzelgericht; Parteientschädigung; Sozialversicherungsgericht; Präsidialverfügung; Obergericht; Zivilkammer; Gerichtsschreiberin; Montani; Schmidt; Berufungsklägerin; Berufungsbeklagte; Forderung; Nichteintreten; Beklagten; Vorinstanz; Verfahrens; Prozessvoraussetzung
ZHLU110003Rechtshilfe und Rechte der Parteien des SachprozessesRecht; Gericht; Beweisaufnahme; Verfügung; Konto; Rechtsmittel; Hauptprozess; Rechtshilfe; Einzelrichter; Verfahren; Berufung; Entscheid; Parteien; Rechtshilfeverfahren; Stiftung; Mitwirkung; Entscheide; Schriftsatz; Edition; Kontos; Ersuchen; Hauptprozesses; ZPO/ZH; Anordnung; Frage; Charakter
Dieser Artikel erzielt 8 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB140019Aufsichtsbeschwerde gegen die Präsidialverfügung des Bezirksgerichts Meilen vom 14. November 2014 (BV140020-G)Akten; Beschwerde; Recht; Akteneinsicht; Verfahren; Verfahren; Aufsicht; Gericht; Beschwerdegegner; Aufsichts; Verfahrens; Beschwerdeführers; Interesse; Aufsichtsbeschwerde; Bezirksgericht; Meilen; Rechtsmittel; Akteneinsichtsgesuch; Akten; Gerichte; Urteil; Ausführungen; Gesuch; Obergericht; Einsicht; Gewährung; Zivilverfahren; Einvernahme
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
141 III 229Art. 190 Abs. 2 lit. e IPRG; verfahrensrechtlicher Ordre public, materielle Rechtskraft. Berücksichtigung der materiellen Rechtskraft eines ausländischen Schiedsentscheids durch ein schweizerisches Schiedsgericht unter dem Blickwinkel des verfahrensrechtlichen Ordre public (E. 3). Recht; Schiedsgericht; Rechtskraft; Urteil; Entscheid; Schiedsentscheid; Rechtskraftwirkung; Klage; Schiedsspruch; Schweiz; Urteils; Schiedsgerichts; Ziffer; Erwägung; Schiedsverfahren; Erwägungen; Schiedsentscheids; Schiedsspruchs; Entscheids; Ordre; Parteien; Grundbetrag; Bundesgericht; Gericht; Frankfurt; Grundbeträge; Voraussetzungen; Anspruch
96 I 525Gerichtspolizei im Strafprozess. Art. 4 BV. Grundlagen und Tragweite des Rechts des Angeschuldigten und seines Anwalts, Mängel der Strafuntersuchung vor dem Strafrichter zu rügen (Erw. 2). Wann sind die Grenzen zulässiger Kritik überschritten und darf der Anwalt wegen "unanständigen Benehmens" gegenüber den Behörden der Strafrechtspflege und gegenüber einem Experten mit einer Ordnungsbusse bestraft werden? (Erw. 3). Recht; Kantonsgericht; Anwalt; Ordnungsbusse; Urteil; Angeschuldigten; Vorwurf; Beschwerdeführers; Gericht; Gallen; Rechtspflege; Eingabe; Bundesgericht; Rechtspflege; Experte; Anwalts; Mängel; Busse; Rüge; Verfahren; Akten; Benehmen; Anspruch; Gehör; Ausführungen; Angeklagte; Gehirnwäsche

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
- Kommentar zum ZPO2013