CPP Art. 194 - Acquisizione di altri atti

Einleitung zur Rechtsnorm CPP:



Art. 194 CPP dal 2024

Art. 194 Codice di procedura penale (CPP) drucken

Art. 194 Acquisizione di altri atti

1 Se necessario per comprovare i fatti o per giudicare l’imputato, il pubblico ministero e il giudice acquisiscono gli atti di altri procedimenti.

2 Se nessun interesse pubblico o privato preponderante al mantenimento del segreto vi si oppone, le autorit amministrative e giudiziarie mettono a disposizione i loro atti per esame.

3 I conflitti tra autorit dello stesso Cantone sono decisi dalla giurisdizione di reclamo del Cantone interessato; quelli tra autorit di Cantoni diversi o tra autorit cantonali e federali, dal Tribunale penale federale.


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Art. 194 Codice di procedura penale (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB210234Vergehen gegen das Bundesgesetz über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die InsolvenzentschädigungBeschuldigte; Beschuldigten; Arbeit; Berufung; Urteil; Vorinstanz; Verteidigung; Gericht; Probezeit; Entscheid; Wirtschaft; Verfahren; Staatsanwalt; Anklage; Geldstrafe; Sachverhalt; Ausführungen; Staatsanwaltschaft; Entschädigung; Urteils; Beweis; Arbeitslosengelder; Verfahren; Vergehen; Verfahrens; Berufungsverfahren; Vollzug; Verteidiger
ZHUE190034NichtanhandnahmeAkten; Staatsanwaltschaft; Nichtanhandnahme; Beschwerdeführers; Person; Verfahren; Polizei; Sachverhalt; Sicherheit; Personen; Recht; Nichtanhandnahmeverfügung; Wohnung; Eingabe; Anzeige; Untersuchung; See/Oberland; Untersuchung; Bezug; Verfahren; Urteil; Geheim; Eröffnung
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOSTBER.2021.37-Beschuldigte; Fahrzeug; Bericht; Berufung; Unfall; Beschuldigten; Reifen; Urteil; Staat; Polizei; Olten; Verkehr; Knall; Akten; Vorinstanz; Urteils; Kollision; Kurve; Verfahren; Verletzung; Verkehrsregeln; Verhandlung; Gutachten; Staatsanwalts; Fahrzeugs; Apos;
SOSTBER.2020.70-Spiel; Beschuldigte; Spielplattform; Apos; Beschuldigten; Glück; Glücks; Gerät; Glücksspiel; Recht; Geräte; Verfahren; Spielbank; Urteil; Beruf; Über; Berufung; Spiele; Verfahren; Gericht; Lokal; Spielbanken; Vorinstanz; Überweisung; Urteils; Ziffer; Staat
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
142 IV 207 (1B_249/2015)Art. 6 Ziff. 1 EMRK; Art. 14 Ziff. 3 lit. g UNO-Pakt II; Art. 113 Abs. 1, Art. 170 Abs. 1, Art. 171, Art. 197 Abs. 1 lit. c und d, Art. 248 Abs. 1, Art. 264 Abs. 1 und Art. 265 Abs. 4 StPO; Art. 7 Abs. 2 GwG; Art. 47 BankG. Strafprozessualer "nemo tenetur"-Grundsatz. Entsiegelung eines sichergestellten bankinternen Memorandums, welches zuvor Gegenstand eines bankenaufsichtsrechtlichen Vorabklärungs- bzw. Auskunftsverfahrens gebildet hat. Untersuchungsrelevanz der versiegelten Unterlage und Verhältnismässigkeit der Entsiegelung (E. 7). Tragweite des Verbots des Selbstbelastungszwangs bei einer beschuldigten Bank. Gesetzliche Aufgabenverteilung und Koordination zwischen der FINMA und der Bundesanwaltschaft bei angezeigten Geldwäschereiverdachtsfällen. Die fragliche bankinterne Unterlage wurde aufgrund eines nicht strafbewehrten Auskunftsbegehrens der FINMA erstellt. Der "nemo tenetur"-Grundsatz steht insofern einer gesetzeskonformen strafprozessualen Sicherstellung einer Kopie der Unterlage bei der beschuldigten Bank nicht entgegen (E. 8). Die von der beschuldigten Bank angerufenen Geheimnisschutzinteressen bilden hier (auch im Lichte der gesetzlichen Selbstbelastungsprivilegien) ebenfalls kein Entsiegelungshindernis (E. 9-12). FINMA; Person; Entsiegelung; FINMAG; Personen; Recht; Memorandum; Edition; Unterlage; Entsiegelungs; Verfahren; Behörde; Aussage; Zwang; Selbstbelastung; Geldwäscherei; Untersuchung; Bundesanwaltschaft; Schweiz; GwV-FINMA; Banken; Recht; Editions; Zwangsmassnahmen; Auskunft; Bundesgericht; Untersuchung; Selbstbelastungsprivileg; Aufsicht
104 Ia 35Kantonales Strafprozessrecht. Art. 4 BV, persönliche Freiheit. 1. Auslegung von Art. 180 Abs. 3 der Schaffhauser StPO, wonach eine Anklageschrift keine "Verdachtsgründe" enthalten darf. Es verstösst nicht gegen das Willkürverbot, wenn in der Anklageschrift gegen einen Gefängnisarzt, dem fahrlässige Tötung eines Untersuchungsgefangenen durch ungenügende medizinische Betreuung vorgeworfen wird, bei der Darstellung des Sachverhaltes auch die Gründe für die Anordnung und Verlängerung der Untersuchungshaft - unter Angabe der dem Verstorbenen zur Last gelegten Delikte - erwähnt werden (E. 4). 2. Darin, dass durch die Verlesung der Anklageschrift in öffentlicher Verhandlung der gute Ruf des Opfers beeinträchtigt wird, liegt kein Eingriff in die persönliche Freiheit seiner Angehörigen; Abgrenzung des Schutzbereiches dieses Grundrechtes (E. 5a). Anklage; Anklageschrift; Freiheit; Untersuchung; Recht; Recht; Delikte; Verdacht; Untersuchungs; Verstorbene; Untersuchungshaft; Verstorbenen; Verdachts; Kantons; Eingriff; Gefängnis; Verdachtsgründe; Schaffhausen; Gefängnisarzt; Sachverhalt; Angeklagten; Bundesgericht; Verletzung; Verhaftung; öglich

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
D-840/2019Aberkennung der FlüchtlingseigenschaftVerfahren; Flüchtling; Vorinstanz; Recht; Akten; Flüchtlings; Flüchtlingseigenschaft; Asylverfahren; Person; Beschwerdeführers; Quot;; Widerruf; Aussage; Verfügung; Befragung; Personen; Aussagen; Mitwirkung; Anhörung; Bundesverwaltungsgericht; Verfahren; Sachverhalt; Akteneinsicht; Verfahrens; Türkei; Staatsanwaltschaft; Schweiz
A-1675/2016AkteneinsichtVerfahren; Verfahren; Akten; Recht; Akteneinsicht; Interesse; Vorinstanz; Bundes; Verfahrens; Verwaltung; Urteil; Verfügung; Einsicht; Aufsichtsverfahren; Verfügungen; Anzeige; Gebühr; Interessen; Parteistellung; Revision; Bundesverwaltungsgericht; Gesuch; BVGer; Öffentlichkeit; ürdige

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2022.151, RP.2022.36Recht; Rechtshilfe; Konto; Verfahren; Staat; Beschwer; Herausgabe; Bundesstrafgericht; Verfahrens; Staatsanwaltschaft; Bundesstrafgerichts; Behörde; Akten; Entscheid; Unterlagen; Verfahren; Verfahrensakten; Ordner; Akten; Zahlung; Apos;; Rechtshilfeersuchen; Verwaltungs; Gericht; Taiwan; Über; Schlussverfügung; Entscheide; Kontounterlagen; Bundesgericht
BB.2021.257Akten; Gericht; Urteil; Filter; Bundes; Urteile; Gerichts; Gesuch; LINGUA; Analyse; LINGUA-Analyse; Geheimhaltung; Behörde; Kantons; Luzern; Interesse; Verfahren; Wegweisung; Entscheid; Kantonsgericht; Sinne; Person; Bundesgerichts; Geheimhaltungsinteresse; Behörden

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Donatsch, Schweizer Kommentar zur Schweizerischen StPO2014