ZPO Art. 193 - Protokoll und Durchführung mittels Videokonferenz

Einleitung zur Rechtsnorm ZPO:



Die Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) ist ein Gesetzbuch, das die Regeln und Verfahren für Zivilprozesse in der Schweiz festlegt, wie z.B. Streitigkeiten über Verträge, Schadensersatzansprüche oder Familienrecht. Sie regelt die Zuständigkeit der Gerichte, den Ablauf des Verfahrens, die Beweisführung, die Urteilsfindung und die Vollstreckung von Urteilen, um den Parteien ein faires Verfahren zu gewährleisten und Rechtsansprüche durchzusetzen. Die ZPO ist ein wichtiges Instrument zur Regelung von Streitigkeiten und zur Sicherung der Rechtsordnung in der Schweiz.

Art. 193 ZPO vom 2025

Art. 193 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) drucken

Art. 193 (1) Protokoll und Durchführung mittels Videokonferenz

Für die Parteibefragung und die Beweisaussage gelten die Artikel 170a, 176 und 176a sinngemäss.

(1) Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 17. März 2023 (Verbesserung der Praxistauglichkeit und der Rechtsdurchsetzung), in Kraft seit 1. Jan. 2025 (AS 2023 491; BBl 2020 2697).

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Art. 193 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRA190002Arbeitsrechtliche Forderung (Ausschluss Gerichtsberichterstattung)Vorinstanz; Vergleichsverhandlung; Gericht; Hauptverhandlung; Ausschluss; Verfahren; Öffentlichkeit; Verhandlung; Parteien; Verhandlungen; Beschluss; Interesse; Recht; Entscheid; Beschwerdeverfahren; Teilnahme; Akten; Sinne; Einschätzung; Bundesgericht; Oberrichter; Kanton; Arbeitsgericht; Gerichtsberichterstatterin; Beendigung; Verfahrens; ässig
ZHRA180002Arbeitsrechtliche Forderung (Ausstand)Einzelrichter; Einzelrichterin; Beweis; Beklagte; Beklagten; Ausstand; Gericht; Parteien; Ausstandsgesuch; Vorinstanz; Zeuge; Verfahren; Zeugen; Entscheid; Verfügung; Beweisverfügung; Beweisverhandlung; Stellung; Befragung; Stellungnahme; Protokoll; Befangenheit; Arbeitsgericht; Ergänzung; Anwalt; Verfahrens; Beschwerdeverfahren; Bezirksrichter
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Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Mabillard, Schweizer, GirsbergerHand zum Schweizer Privat- recht2016
Hausheer, Bühler, SchweizerBerner Schweizerische Zivilprozessordnung2012