Codice penale svizzero (CPS) Art. 192

Zusammenfassung der Rechtsnorm CPS:



Art. 192 CPS dal 2025

Art. 192 Codice penale svizzero (CPS) drucken

Art. 192 (1)

(1) Abrogato dal n. I 1 della LF del 16 giu. 2023 sulla revisione del diritto penale in materia sessuale, con effetto dal 1° lug. 2024 (RU 2024 27; FF 2018 2345; 2022 687, 1011).

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Art. 192 Codice penale svizzero (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB140080Mehrfache sexuelle Handlungen mit Anstaltspfleglingen etc. Privatklägerin; Beschuldigte; Beschuldigten; Handlung; Handlungen; Berufung; Aussage; Vorinstanz; Geschlechts; Urteil; Geschlechtsverkehr; Gericht; Verteidigung; Aussagen; Einvernahme; Sinne; Anstalt; Abhängigkeit; Genugtuung; Anstaltspflegling; Staatsanwalt; Nötigung; Freiheitsstrafe; Anstaltspfleglinge; Staatsanwaltschaft; Anstaltspfleglingen
ZHSB110289Drohung etc. und WiderrufAngeklagte; Geschädigte; Angeklagten; Geschädigten; Aussage; Einvernahme; Aussagen; Staatsanwaltschaft; Gericht; Polizei; Urteil; Drohung; Sinne; Untersuchung; Busse; Recht; Zeuge; Berufung; Tätlichkeit; Geldstrafe; Zürich-Sihl; Dispositiv; Vorinstanz; Hause
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOSTBER.2020.61-Privatklägerin; Beschuldigte; Aussage; Beschuldigten; Handlung; Aussagen; Opfer; Abhängigkeit; Recht; Handlungen; Täter; Penis; Staat; Vorhalt; Kontakt; Verhältnis; Person; Apos; Hause; ände
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
148 IV 57 (6B_567/2020)
Regeste
Art. 192 Abs. 1 StGB ; Ausnützung der Abhängigkeit eines Anstaltspfleglings durch einen Betreuer. Die Ausnützung findet auf der subjektiven Ebene bei der abhängigen Person statt, indem sie annimmt, sich dem Täter fügen zu müssen. Das faktische Einverständnis liegt in der Natur der Ausnützung eines Abhängigkeitsverhältnisses. Nur das freiverantwortliche, vom Abhängigkeitsverhältnis unbeeinflusste Einverständnis schliesst den Tatbestand aus (E. 3.5.3). Die Schwelle zur Bejahung des Tatbestandselements der Ausnützung ist auch bei einem in seiner Intelligenz eingeschränkten Opfer gleich anzusetzen (E. 3.5.5). Im vorliegenden Fall wurde die Ausnützung bejaht (E. 3.5.6).
ängig; Abhängigkeit; Handlung; Handlungen; Abhängigkeitsverhältnis; Urteil; Person; Täter; Ausnützung; Beschwerdegegner; Ausnützen; Hinweis; Recht; Opfer; Tatbestand; Entscheid; Hinweisen; Anstalt; Kantons; Gallen; Betreuer; Anstaltspflegling; Kontakt; Annäherung
126 I 68Art. 29 Abs. 2 BV; Art. 30 Abs. 1 BV und Art. 6 Ziff. 1 EMRK; § 182 StPO/ZH. Heilung einer Gehörsverweigerung; Garantie des unparteiischen Richters; Unvoreingenommenheit. Die Voraussetzungen für die Heilung einer Gehörsverweigerung im Verfahren der staatsrechtlichen Beschwerde sind vorliegend erfüllt (E. 2). Keine unzulässige Vorbefassung eines Gerichtes, das sich nach der Hauptverhandlung von der Schuld des Angeklagten überzeugt zeigt, das Urteil aussetzt und die Anklage zur (geringfügigen) Verbesserung zurückweist, wie dies von § 182 Abs. 3 StPO/ZH vorgesehen wird (E. 3, 4). Anklage; Verfahren; Urteil; Bezirksgericht; Richter; Kassationsgericht; Gericht; Obergericht; Entscheid; Sinne; Verfahrens; Gehör; Rückweisung; Bundesgericht; Gehörs; Kantons; Garantie; Gehörsverweigerung; Punkt; Staatsanwaltschaft; Beschluss; Vernehmlassung; Beschwerdeführers; Urteils; Vorbefassung