130 III 76 | Internationale Schiedsgerichtsbarkeit; Art. 190 Abs. 3 IPRG; zulässige Rügen bei der Anfechtung von Zwischenentscheiden. Endentscheid, Teilurteil, Vor- bzw. Zwischenentscheid im Schiedsverfahren (E. 3.1). Können schiedsgerichtliche Zwischenentscheide mit den Rügen gemäss Art. 190 Abs. 2 lit. c-e IPRG angefochten werden, sofern sie einen nicht wiedergutzumachenden Nachteil bewirken (E. 3.2)? Die Auslegung von Art. 190 Abs. 3 IPRG erlaubt keine Abweichung von dessen Wortlaut, so dass Rügen ausserhalb des Zuständigkeits- und Organisationsbereichs ausgeschlossen sind (E. 4). | Zwischenentscheid; Schiedsgericht; Zwischenentscheide; Schiedsgerichts; Recht; Rügen; Zuständigkeit; Anfechtung; Wortlaut; Verfahren; Auslegung; Vorentscheid; Auffassung; Entscheid; Schweiz; POUDRET; Parteien; Vertrag; Bundesgericht; POUDRET/; Zusammensetzung; Teilurteil; Zuständigkeits; Absatz; Gericht; Vorentscheide; E-IPRG |
117 II 94 | Art. 190 Abs. 2 lit. b IPRG. Internationale Schiedsgerichtsbarkeit, Zuständigkeitsbeschwerde. Zulässigkeit des Beschwerdebegehrens auf Feststellung der Zuständigkeit eines Schiedsgerichts (E. 4). Im Verfahren der Zuständigkeitsbeschwerde überprüft das Bundesgericht sowohl die Zuständigkeitsfrage als auch materiellrechtliche Vorfragen mit freier Kognition (E. 5). | ändig; Zuständigkeit; Schiedsgericht; Schiedsgerichts; Vertrag; Recht; Vertrags; Schiedsklausel; Zuständigkeitsbeschwerde; Bundesgericht; Schadenersatz; Abtretung; Zusammenarbeitsvertrag; Parteien; LALIVE; Schadenersatzansprüche; Richter; Schiedsvereinbarung; Schiedsgerichtsbarkeit; Verfahren; Ansprüche; Schiedsverfahren; BUCHER; Schweiz; Zession; Gültigkeit; Hauptvertrag; Abtretungsverbot |