Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV) Art. 190

Zusammenfassung der Rechtsnorm BV:



Die Bundesverfassung der Schweiz ist das wichtigste Gesetz des Landes, das die Grundprinzipien des Staates festlegt. Sie wurde erstmals 1848 verabschiedet und zuletzt 1999 überarbeitet. Die Verfassung regelt die Organisation der Bundesbehörden, die Grundrechte der Bürger, die Beziehungen zwischen Bund und Kantonen sowie die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit. Sie bildet die Grundlage des schweizerischen Rechtssystems, gewährleistet die Gewaltenteilung und schützt unter anderem Meinungs- und Religionsfreiheit sowie die Menschenwürde.

Art. 190 BV vom 2024

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Art. 190 Massgebendes Recht

Bundesgesetze und Völkerrecht sind für das Bundesgericht und die anderen rechtsanwendenden Behörden massgebend.


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Art. 190 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS230110Mitteilung des Verwertungsbegehrens usw. / Betreibung Nr. ... / Pfändung Nr. ... / Verwertung Nr. ...Betreibung; Verwertung; SchKG; Betreibungsamt; Verwertungsbegehren; Beschwerde; Pfändung; Beschwerdegegner; Recht; Verwertungsbegehrens; Gläubiger; Schuldner; Mitteilung; Betreibungsamtes; Vorinstanz; Begehren; Beschwerdeführer; Betreibungsämter; Aufsichtsbehörde; Beschwerdeführers; Pfändungsurkunde; Vermögenswerte; Nichtigkeit; Betreibungshandlung; Entscheid; Frist; Antrag
ZHSU220056Widerhandlung gegen die Covid-19-Verordnung etc.Beschuldigte; Berufung; Sicherheitspersonal; Verordnung; Urteil; Maske; Covid; Covid-; Vorinstanz; Beschuldigten; Sicherheitspersonals; -Verordnung; Attest; Busse; Gericht; Maskentragpflicht; Stadtrichteramt; Fassung; Sinne; Transport; Recht; Verfahren; Entscheid; Gesichtsmaske; Widerhandlung; Einsprecher; Missachtens; Anordnungen; Sicherheitsorgane
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB190008Aufsichtsbeschwerde gegen eine FriedensrichterinObergericht; Aufsicht; Bezirksgericht; Aufsichts; Friedensrichter; Gemeinde; Aufsichtsbehörde; Meilen; Recht; Massnahme; Massnahmen; Obergerichts; Gericht; Zuständigkeit; SchKG; Verfahren; Amtsenthebung; Verwaltungskommission; Beschluss; Kantons; Friedensrichteramt; Anordnung; Instanz; Hauser/Schweri; Entscheid; Kommentar; Instanzenzug
ZHVR180011Rekurs gegen VerrechnungsanzeigeVerrechnung; Rekurs; Rekurrent; Abtretung; Verfahren; Rekursgegnerin; Recht; Prozessentschädigung; Rekurrenten; Forderung; Verfahrens; Verwaltungskommission; Entschädigung; Auslegung; Prozess; Interesse; Verfahren; Bestimmungen; Obergericht; Beschluss; Verfügung; Vollmacht; Prozessordnung; Bezirksgericht; Bülach; Gerichtskosten
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
146 V 224 (9C_590/2019)
Regeste
Art. 4 Abs. 2 lit. a und Art. 10 Abs. 1 AHVG ; Art. 6ter lit. a und Art. 28 Abs. 1 AHVV ; Beitragsfestsetzung. Das Erwerbseinkommen, das Personen mit Wohnsitz in der Schweiz als Inhaber oder Teilhaber von Betrieben oder von Betriebsstätten in einem Nichtvertragsstaat zufliesst, stellt weder tatsächliches noch fiktives Renteneinkommen dar. Insoweit ist die Wegleitung des BSV über die Versicherungspflicht in der AHV/IV (WVP) in Rz. 1038.1 rechtswidrig (E. 4.6 und 4.7).
Rente; Renten; Renteneinkommen; Person; Erwerbseinkommen; Einkünfte; Nichterwerbstätige; Nichtvertragsstaat; Einkommen; Erwerbstätigkeit; Betrieb; Beiträge; Personen; Bundesrat; Ausgleichskasse; Ausland; Verhältnis; Schweiz; Nichterwerbstätigen; Beitragserhebung; Verhältnisse; Inhaber; Teilhaber; Einkommens; Recht; Vermögens; Aufwand; ätte
145 III 85 (4A_489/2018)Art. 5 und Art. 6 des Bundesgesetzes vom 15. Dezember 1961 zum Schutz von Namen und Zeichen der Organisation der Vereinten Nationen und anderer zwischenstaatlicher Organisationen (NZSchG); Weiterbenützungsrecht, Eintragungsverbot. Wer ein nach NZSchG geschütztes Zeichen vor der Veröffentlichung des Kennzeichens der betreffenden zwischenstaatlichen Organisation zu benützen begonnen hat, darf das Zeichen jedenfalls dann nicht in das Markenregister eintragen lassen, wenn es sich von der vorbenützten Version unterscheidet (E. 3.2). Zeichen; NZSchG; Organisation; Marke; Schutz; Kennzeichen; MSchG; Organisationen; Eintragung; Weiterbenützungsrecht; Recht; Nationen; Sigel; Bundesgesetz; Schweiz; Wappen; Zeichens; Eigentum; Vereinten; Veröffentlichung; Markenschutz; Botschaft; Swissness; Gebrauch; Verfügung; ADB

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-1692/2017Invalidenversicherung (Übriges)Recht; Verfahren; IV-act; Vorinstanz; Akten; Verfügung; Untersuchung; Schweiz; Rente; IVSTA; Revision; Bericht; Begutachtung; Urteil; Bundesverwaltungsgericht; Beurteilung; Verfahrens; Zwischenverfügung; Abklärung; Gesundheitszustand; Sachverhalt; Arztbericht; ändige
BVGE 2010/49Energie (Übriges)StromVG; Endverbraucher; StromVV; Netznutzung; Übertragung; Übertragungs; Übertragungsnetz; Rechnung; Kraftwerk; Endverbrauchern; Netznutzungsentgelt; Überwälzung; Kraftwerke; Netzbetreiber; Regel; Verteilnetz; Energie; Netze; Verteilnetzbetreiber; Leistung; Verordnung; Elektrizität; Spannung; Spannungs; Regelung; Kraftwerken; Vorinstanz; Tarif; Schweiz

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
- 2. Aufl., Zürich2008
Oberholzer 2. Aufl.2008