Zivilgesetzbuch (ZGB)

Zusammenfassung der Rechtsnorm ZGB:



Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) ist das wichtigste Gesetzbuch im schweizerischen Privatrecht, das die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen regelt. Es umfasst Bestimmungen zu verschiedenen Rechtsgebieten wie Personenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Sachenrecht und Obligationenrecht. Das ZGB wurde 1907 verabschiedet, in fünf Bücher unterteilt und regelt unter anderem Rechte und Pflichten in Lebenssituationen wie Eheschliessung, Scheidung, Erbschaft und Vertragsabschluss, was es zu einer grundlegenden Rechtsquelle für das tägliche Zusammenleben und Wirtschaften in der Schweiz macht.

Art. 19 ZGB vom 2024

Art. 19 Zivilgesetzbuch (ZGB) drucken

Art. 19

1 Urteilsfähige handlungsunfähige Personen können nur mit Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters Verpflichtungen eingehen oder Rechte aufgeben. (1)

2 Ohne diese Zustimmung vermögen sie Vorteile zu erlangen, die unentgeltlich sind, sowie geringfügige Angelegenheiten des täglichen Lebens zu besorgen. (1)

3 Sie werden aus unerlaubten Handlungen schadenersatzpflichtig.

(1) (2)
(2) Fassung gemäss Ziff. I 2 des BG vom 19. Dez. 2008 (Erwachsenenschutz, Personenrecht und Kindesrecht), in Kraft seit 1. Jan. 2013 (AS 2011 725; BBl 2006 7001).

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Art. 19 Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPQ230071Aufhebung des Informations- und Auskunftsrechts betreffend ...Vater; Informations; Eltern; Kontakt; Sohne; Sohnes; Mutter; Kindes; Auskunft; Auskunfts; Auskunftsrecht; Informationen; Recht; Verfahren; Beschwerdegegner; Vaters; Entscheid; Informationsrecht; Elternteil; Ausbildung; Besuchsrecht; Beiständin; Vorinstanz; Schul; Volljährigkeit; Informationspflicht; Beistand; Informationsrechts
ZHRU180020Forderungähig; Beklagten; Entscheid; Friedensrichter; Urteil; Friedensrichteramt; Gericht; Partei; Prozessfähig; Prozessfähigkeit; Vertretung; Vorladung; Schlichtungsverhandlung; Urteils; Recht; Verfahren; Vorinstanz; Kanton; Obergericht; Kantons; Friedensrichteramtes; Schlichtungsgesuch; Parteien; Zustellung; Begründung; Klage; Person; Domej
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVWBES.2020.16Verwaltung des KindsvermögensVerwaltung; Kindes; Beiständin; Verwaltungsgericht; Entscheid; Kindsvermögen; Genugtuung; Kindsmutter; Kindesvermögen; Recht; Schenkungen; Region; Solothurn; Kindsvermögens; Konten; Aufgabe; Frist; Familie; Bundesgericht; Urteil; Präsidentin; Scherrer; Reber; Oberrichter; Gerichtsschreiberin; Kaufmann
LUA 97 336§ 19, § 107 Abs. 2 lit. b VRG; Art. 19 ZGB. Verfahrensfähigkeit einer nicht handlungsfähigen Person; Wahrnehmung höchstpersönlicher Rechte. Die Befugnis, einen Führerausweisentzug auf dem Beschwerdeweg anzufechten, gehört grundsätzlich nicht zu den höchstpersönlichen Rechten. Eine Ausnahme besteht dann, wenn sich die angefochtene Verfügung auf medizinische Gründe stützt und der Verfügungsadressat zu ärztlichen Untersuchungen verpflichtet wird.Recht; Führer; Führerausweis; Führerausweise; Rechte; Kommentar; Beschwerde; Zustimmung; Vormundschaft; Verfahrens; Person; Rechtsprechung; Basler; Strassenverkehrsamt; Vertreter; Lehre; Rechten; Intimbereich; Führerausweisentzug; Leiden; Handlung; Sinne; Entzug; Leidens; Arztbericht
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
145 V 278 (8C_9/2019)Art. 42quater Abs. 3 IVG; Art. 39a lit. c IVV; Art. 42ter Abs. 3 IVG; Assistenzbeitrag für minderjährige versicherte Personen. Minderjährige versicherte Personen, denen ein Intensivpflegezuschlag nach Art. 42ter Abs. 3 IVG von mindestens 6 Stunden pro Tag ausgerichtet wird, haben Anspruch auf einen Assistenzbeitrag (E. 6). Assistenzbeitrag; Anspruch; Verordnung; Bundesrat; Kommission; Stunden; Handlungsfähigkeit; Intensivpflegezuschlag; Voraussetzungen; Minderjährige; Person; Urteil; Hilflosenentschädigung; Personen; IV-Stelle; Assistenzbeitrags; Verwaltung; Überwachung; ässt
142 III 257 (5A_143/2015)Art. 198 Ziff. 2, 197 Abs. 2 Ziff. 5 und 198 Ziff. 4 ZGB; güterrechtliche Zuordnung eines durch Erbteilung erworbenen Gegenstandes. Qualifikation der Übernahme eines Erbschaftsgegenstandes zufolge Erbteilung (E. 4.3.2). Grundsätze für die güterrechtliche Zuordnung eines im Zuge der Erbteilung übernommenen Erbschaftsgegenstandes, wenn der übernehmende Miterbe eine Ausgleichszahlung (soulte) zu leisten hatte (E. 4.3.3). Erbschaft; Erbteil; Urteil; Erbteilung; Miterbe; Erben; Grundstück; Eigengut; Liquidation; Standes; Erbengemeinschaft; Beschwerdegegner; Miterben; Alleineigentum; Eigentum; Vorinstanz; Liegenschaft; Erbschaftsgegenstände; Anspruch; Quote; Ersatzanschaffung; Erbschaftsgegenstand; Erbschaftsgegenstandes; Parteien; Scheidung; Teilung; Liquidationsanteil; Vermögenswert; Zuordnung

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
E-3491/2019Asyl und WegweisungRecht; Familie; Lanka; Schweiz; Beschwerdeführers; Wegweisung; Bundesverwaltungsgericht; Rückkehr; Vorinstanz; Vollzug; Eltern; Behörde; Heimat; Verfügung; Kindes; Gericht; Wegweisungsvollzug; Behörden; Verfahren; Beiständin; Ausreise; Rechtsvertreter
C-3952/2019Freiwillige VersicherungVersicherung; Wohnsitz; Kanada; Eltern; Schweiz; BVGer-act; Beitritt; Vorakten; Schweizer; Recht; Person; Parteien; Vorinstanz; Einsprache; Begründung; Bundesverwaltungsgericht; Personen; Einspracheentscheid; Entscheid; Zeitpunkt; Mutter; Beitrittsgesuch; Verfügung; Abmeldung; Sorge; Sachverhalt; Zustimmung

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2020.255ügen; Recht; Filter; Rechtshilfe; Entscheid; Verfahren; Staat; Entscheide; Urteil;; Konto; Handlung; Behörde; Verfahren; Handlungs; Staatsanwaltschaft; Rechtshilfeersuchen; Person; Verfahrens; Bundesstrafgericht; Beschwerdeführers; Amtlichen; Sammlung; Bundesstrafgerichts; Gehör; Verfahrensakten; Schlussverfügung
RP.2017.68Internationale Rechtshilfe in Strafsachen an Deutschland. Herausgabe von Beweismitteln (Art. 74 IRSG). Unentgeltliche Rechtspflege (Art. 65 Abs. 1 und 2 VwVG).Recht; Beschwerde; Verfahren; Rechtshilfe; Einvernahme; Verfahren; Verteidigung; Beschwerdeführers; JStPO; Entscheid; Verfahrens; Behörde; Jugendliche; Recht; Verfahrensakten; Schlussverfügung; Bundesstrafgericht; Vertretung; Sachen; Landes; Eltern; Bundesstrafgerichts; Person; Herausgabe; Verfügung; Eintretens

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Thomas Geiser, Andrea Büchler, Roland FankhauserBasler ZivilgesetzbuchI, Art.1452018
BucherBerner Band I, 2, 11976