Art. 19 LACI de 2024

Art. 19 (1)
(1) Abrogé par le ch. I de la LF du 22 mars 2002, avec effet au 1er juil. 2003 (RO 2003 1728; FF 2001 2123).Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.
Art. 19 (1)
(1) Abrogé par le ch. I de la LF du 22 mars 2002, avec effet au 1er juil. 2003 (RO 2003 1728; FF 2001 2123).BGE | Regeste | Schlagwörter |
125 V 42 | Art. 23 Abs. 1 AVIG: Auswirkungen von Ferien- und Feiertagsentschädigungen auf den versicherten Verdienst. - Versicherten, welche die Ferienentschädigung als Lohnzuschlag erhalten, wird die Ferienentschädigung als versicherter Verdienst derjenigen Monate angerechnet, in denen Ferien tatsächlich bezogen werden (Präzisierung der Rechtsprechung in BGE 123 V 70). - Auch beim Fehlen eines zusammenhängenden Ferienbezugs (Versicherte bezog einzelne Freitage) ist die lohnprozentuale Ferienentschädigung bei der Festsetzung des versicherten Verdienstes zu berücksichtigen. - Die zusätzlich zum Grundlohn ausgerichtete Feiertagsentschädigung ist in den versicherten Verdienst einzubeziehen. | Arbeit; Ferien; Verdienst; Ferienentschädigung; Beitragsmonat; Arbeitsverhältnis; Verdienstes; Taggeld; Bemessung; Entschädigung; Arbeitslosenkasse; Taggelder; Bemessungszeitraum; Arbeitslosenentschädigung; Durchschnitt; Recht; Versicherungsgericht; Durchschnittslohn; Rahmenfrist; Entschädigungen; Monat; Einbezug; Beschäftigung; Gallen; Freitage; Festsetzung; Grundlohn; Leistungsbezug |
121 V 345 | Art. 18 Abs. 1, Art. 19 und 21 AVIG. Im Kanton Solothurn haben Arbeitslose an Oster- und Pfingstmontag Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung. | Arbeit; Kanton; Feier; Feiertage; Arbeitslose; Solothurn; Oster; Arbeitslosen; Pfingstmontag; Ruhetag; Ruhetage; Taggeld; Arbeitslosenversicherung; Kantons; Sinne; Mariä; Entschädigung; Recht; Kantone; Arbeitslosenentschädigung; Taggelder; Karfreitag; Fronleichnam; Himmelfahrt; Allerheiligen; Bundes; Versicherungsgericht; Anspruch; Öffentliche; Entschädigungsanspruch |