Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) Art. 19

Zusammenfassung der Rechtsnorm AVIG:



Das Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) in der Schweiz legt die Bedingungen für die Arbeitslosenversicherung fest, einschliesslich der finanziellen Unterstützung für arbeitslose Personen. Es definiert die Voraussetzungen für Leistungsansprüche, wie Beitragsdauer und Arbeitsmarktfähigkeit, sowie die Pflichten der Versicherten, wie die Jobsuche und Weiterbildung. Das Ziel des AVIG ist es, den Betroffenen in Arbeitslosigkeit finanzielle Sicherheit zu bieten und ihre Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu fördern.

Art. 19 AVIG vom 2024

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Art. 19 (1)

(1) Aufgehoben durch Ziff. I des BG vom 22. März 2002, mit Wirkung seit 1. Juli 2003 (AS 2003 1728; BBl 2001 2245).

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
125 V 42Art. 23 Abs. 1 AVIG: Auswirkungen von Ferien- und Feiertagsentschädigungen auf den versicherten Verdienst. - Versicherten, welche die Ferienentschädigung als Lohnzuschlag erhalten, wird die Ferienentschädigung als versicherter Verdienst derjenigen Monate angerechnet, in denen Ferien tatsächlich bezogen werden (Präzisierung der Rechtsprechung in BGE 123 V 70). - Auch beim Fehlen eines zusammenhängenden Ferienbezugs (Versicherte bezog einzelne Freitage) ist die lohnprozentuale Ferienentschädigung bei der Festsetzung des versicherten Verdienstes zu berücksichtigen. - Die zusätzlich zum Grundlohn ausgerichtete Feiertagsentschädigung ist in den versicherten Verdienst einzubeziehen. Arbeit; Ferien; Verdienst; Ferienentschädigung; Beitragsmonat; Arbeitsverhältnis; Verdienstes; Taggeld; Bemessung; Entschädigung; Arbeitslosenkasse; Taggelder; Bemessungszeitraum; Arbeitslosenentschädigung; Durchschnitt; Recht; Versicherungsgericht; Durchschnittslohn; Rahmenfrist; Entschädigungen; Monat; Einbezug; Beschäftigung; Gallen; Freitage; Festsetzung; Grundlohn; Leistungsbezug
121 V 345Art. 18 Abs. 1, Art. 19 und 21 AVIG. Im Kanton Solothurn haben Arbeitslose an Oster- und Pfingstmontag Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung. Arbeit; Kanton; Feier; Feiertage; Arbeitslose; Solothurn; Oster; Arbeitslosen; Pfingstmontag; Ruhetag; Ruhetage; Taggeld; Arbeitslosenversicherung; Kantons; Sinne; Mariä; Entschädigung; Recht; Kantone; Arbeitslosenentschädigung; Taggelder; Karfreitag; Fronleichnam; Himmelfahrt; Allerheiligen; Bundes; Versicherungsgericht; Anspruch; Öffentliche; Entschädigungsanspruch