AIG Art. 19 - Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit

Einleitung zur Rechtsnorm AIG:



Das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) ist ein schweizerisches Gesetz, das die Einreise, den Aufenthalt und die Integration von Ausländern in der Schweiz regelt. Es trat 2008 in Kraft und ersetzt das frühere Ausländergesetz. Das AIG legt die Bedingungen für die Einreise von Ausländern fest, wie Visumspflicht und Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen, sowie deren Rechte und Pflichten während ihres Aufenthalts, einschliesslich Zugang zu Bildung, Gesundheitsversorgung und Sozialleistungen. Zudem enthält das Gesetz Bestimmungen zur Förderung der Integration von Ausländern in die schweizerische Gesellschaft, wie Sprachkurse und Integrationsprogramme.

Art. 19 AIG vom 2024

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Art. 19 Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit

Ausländerinnen und Ausländer können zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit zugelassen werden, wenn:

  • a. dies dem gesamtwirtschaftlichen Interesse entspricht;
  • b. die dafür notwendigen finanziellen und betrieblichen Voraussetzungen erfüllt werden;
  • c. (1) eine ausreichende, eigenständige Existenzgrundlage vorhanden ist; und
  • d. (2) die Voraussetzungen nach den Artikeln 20 und 23–25 erfüllt sind.
  • (1) Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 16. Dez. 2016 (Steuerung der Zuwanderung und Vollzugsverbesserungen bei den Freizügigkeitsabkommen), in Kraft seit 1. Juli 2018 (AS 2018 733; BBl 2016 3007).
    (2) Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 16. Dez. 2016 (Steuerung der Zuwanderung und Vollzugsverbesserungen bei den Freizügigkeitsabkommen), in Kraft seit 1. Juli 2018 (AS 2018 733; BBl 2016 3007).

    Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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    Anwendung im Verwaltungsgericht

    KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
    BSVD.2023.133-Rekurrent; Ehefrau; Gewalt; Rekurrenten; Schwiegereltern; Therapie; Aufenthalt; Trennung; Rekurs; Ex-Ehefrau; Therapiebericht; Aufenthalts; Entscheid; Schweiz; Recht; Ehegatte; Opfer; Ehegatten; Angst; Familie; Apos; Schwiegervater; Gericht; Härtefall; üglich
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    Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

    BVGELeitsatzSchlagwörter
    F-4053/2017Zustimmung zum arbeitsmarktlichen Vorentscheid des KantonsVorinstanz; Bundes; Interesse; Erwerbstätigkeit; Voraussetzungen; Beschwerdeführers; Zustimmung; SEM-act; Verfügung; Geschäftstätigkeit; Bundesverwaltungsgericht; Vorentscheid; Schweiz; BVGer; Wirtschaft; Interesses; Zulassung; Ausländer; Begründung; Verfahren; Person; Gesuch; Behörde; BVGer-act; Entscheid