Militärstrafgesetz (MStG) Art. 188

Zusammenfassung der Rechtsnorm MStG:



Das schweizerische Militärstrafgesetz (MStG) legt die strafrechtlichen Regeln für Angehörige der schweizerischen Armee fest, einschliesslich Vergehen wie Fahnenflucht und Befehlsverweigerung. Es definiert strafbare Handlungen und die entsprechenden Sanktionen, um Disziplin und Ordnung in der Armee aufrechtzuerhalten und die Effektivität der Streitkräfte zu gewährleisten. Das MStG ist ein zentraler Bestandteil des schweizerischen Militärrechts und regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Soldaten und militärischer Führung.

Art. 188 MStG vom 2025

Art. 188 Militärstrafgesetz (MStG) drucken

Art. 188 Disziplinarbusse

Eine Disziplinarbusse kann für alle Disziplinarfehler ausgesprochen werden. Sie beträgt:

  • a. für im Dienst begangene Disziplinarfehler:
    höchstens 500 Franken;
  • b. für ausserhalb des Dienstes begangene Disziplinarfehler:
    höchstens 1000 Franken.

  • Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

    Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.