CPS Art. 186 -

Einleitung zur Rechtsnorm CPS:



Art. 186 CPS dal 2024

Art. 186 Codice penale svizzero (CPS) drucken

Art. 186 Violazione di domicilio

Chiunque, indebitamente e contro la volont dell’avente diritto, s’introduce in una casa, in un’abitazione, in un locale chiuso di una casa, od in uno spiazzo, corte o giardino cintati e attigui ad una casa, od in un cantiere, oppure vi si trattiene contro l’ingiunzione d’uscirne fatta da chi ne ha diritto, è punito, a querela di parte, con una pena detentiva sino a tre anni o con una pena pecuniaria.


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Art. 186 Codice penale svizzero (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUE230258NichtanhandnahmeBeschwerdegegner; Anzeige; Beschwerdeführers; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Äusserung; Anzeigen; Recht; Äusserungen; Einvernahme; Beschwerdegegners; Wohnung; Balkon; Recht; Gericht; Untersuchung; Verfahren; Nichtanhandnahme; Entscheid; Nötigung; Tatsache; Verfahrens; Verfahren; Sachen; Verfügung; Akten; Handlung; Tatsachen
ZHSB220518Gewerbsmässiger Diebstahl etc.Beschuldigte; Privat; Beschuldigten; Privatkläger; Dossier; Privatklägerin; Sinne; Recht; Anklage; Einreise; Entscheid; Berufung; Verteidigung; Rechtskraft; Vorinstanz; Hinsicht; Profil; Dispositiv; Schuh; Sachverhalt; Gericht; Eintritt; Geschädigte; Dossiers
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB.2020.00451Erforderlichkeit der Ausschaffungshaft; Prüfung milderer Massnahmen. Ausschaffung; Ausschaffungshaft; Recht; Beschwerdeführers; Verhältnis; Vollzug; Verhältnismässigkeit; Vorinstanz; Massnahme; Wegweisungsvollzug; Freiheit; Verbindung; Freiheitsstrafe; Verfahren; Eingrenzung; Urteil; Rechtsvertreterin; Gesuch; Massnahmen; Einzelrichter; Migration; Diebstahls; Begründung; Interesse; Entschädigung; Kantons; Einzelrichterin
SOSTBER.2023.46-Beschuldigt; Beschuldigte; Quittung; Polizei; Beschuldigten; Solothurn; Kanton; Quittungsblock; Recht; Garderobenschrank; Ordnungsbusse; Urteil; Ordnungsbussen; Täter; Gebäude; Vorhalt; Ordner; Staat; Apos; /Polizeiposten; Anklage; Beruf; Handy; Verfahren; Berufung; Beweis; Quittungen; Dienst
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
131 IV 83Widerhandlung gegen das Ergänzungsleistungsgesetz (Art. 16 Abs. 1 ELG und Art. 24 ELV); Verjährung (Art. 71 StGB). Der Tatbestand des Art. 16 Abs. 1 ELG ist kein Dauerdelikt (E. 2.1). Die Meldepflicht gemäss Art. 24 ELV begründet keine Garantenpflicht (E. 2.1.3). Die Rechtsfigur der verjährungsrechtlichen Einheit wird aufgegeben (E. 2.4). Fallkonstellationen, in denen mehrere Tathandlungen nach wie vor verjährungsrechtlich eine Einheit bilden (E. 2.4.5). Recht; Verjährung; Ergänzungsleistung; Einheit; Recht; Handlung; Urteil; Ergänzungsleistungen; Tatbestand; Verhalten; Leistung; Dauerdelikt; Handlungseinheit; Zustand; Verhältnis; Kanton; Handlungen; Kantons; Thurgau; Verhältnisse; Hinweis; Behörde; Rechtsprechung; Meldepflicht; ährungsrechtlichen
129 IV 262Art. 181 StGB; Nötigung durch "stalking" (zwanghafte Verfolgung einer Person). Stellt der Täter dem Opfer vielfach und über längere Dauer nach, ist mit der Zeit jede einzelne Belästigung geeignet, die Handlungsfreiheit des Opfers einzuschränken (E. 2.3-2.5). Widerrechtlichkeit der Einschränkung der Handlungsfreiheit (E. 2.6) sowie vollendete Nötigung (E. 2.7) vorliegend bejaht. Institut; Nötigung; Handlung; Instituts; Vorinstanz; Handlungsfreiheit; Parkplatz; Beschwerdegegner; Handlungen; Drohung; Recht; Beschwerdeführers; Beschränkung; Verhalten; Areal; Anklage; Tatbestand; Opfer; Gelände; Recht; Willen; Gesamtheit; Urteil; Person; Gewalt; Zweck

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Schweizer, TrechselPraxis, 3.Auflage, Zürich2018
Schweizer, Trechsel, PiethPraxis, 3. Aufl., Zürich2018