LDIP Art. 186 -

Einleitung zur Rechtsnorm LDIP:



Art. 186 LDIP dal 2025

Art. 186 Legge federale
sul diritto internazionale privato (LDIP) drucken

Art. 186 Competenza

1 Il tribunale arbitrale decide da sé sulla propria competenza.

1bis Il tribunale arbitrale decide sulla propria competenza anche quando un’azione concernente lo stesso oggetto è già pendente tra le stesse parti dinanzi a un tribunale statale o a un altro tribunale arbitrale, salvo che seri motivi richiedano una sospensione della procedura. (1)

2 L’eccezione d’incompetenza dev’essere proposta prima di qualsiasi atto difensivo nel merito.

3 Sulla propria competenza il tribunale arbitrale decide di regola in via pregiudiziale.

(1) Introdotto dalla cifra I della LF del 6 ott. 2006 (Arbitrato. Competenza), in vigore dal 1° mar. 2007 (RU 2007 387; FF 2006 4295 4309).

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Art. 186 Legge federale sul diritto internazionale privato (IPRG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPG090001Ernennung des Schiedsrichters durch Parteivereinbarung.Parteien; Ernennung; Schiedsgericht; Obergericht; Schiedsvereinbarung; Schiedsrichter; Recht; Gesuch; Zivilkammer; Kommission; Schiedsabrede; Schiedsgerichts; Gericht; Auslegung; Gesuchsgegnerin; Entscheid; Streitigkeiten; Vertrages; Kanton; Prüfung; Zuständigkeit; Ernennungsgericht; Beschluss; IPRG-Peter/Legler; Vereinbarung; Wille
LU11 07 130§ 100 Abs. 1 lit. d ZPO. Beschwer als Rechtsmittelvoraussetzung.Recht; Beschwer; Schiedsgericht; Verrechnung; Urteil; Zuständigkeit; Rechtskraft; Gericht; Amtsgericht; Zivilprozess; Entscheid; Klage; Beklagten; Schiedsabrede; Erwägungen; Schiedsvereinbarung; Verrechnungseinrede; Vogel/Spühler; Zivilprozessrecht; Vorinstanz; Dispositiv; Rechtsmittel; Schweiz; Zuständigkeitsentscheid; Forderung; Appellation
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPG180005Ernennung eines SchiedsrichtersGesuch; Gesuchs; Gesuchsgegner; Recht; Schiedsvereinbarung; Ernennung; Parteien; Schiedsgericht; Prüfung; Parteischiedsrichter; Rechtsanwalt; Verfahren; Verwaltungskommission; Gesuchsgegners; Entscheid; Schiedsrichter; Schiedsgerichts; Vereinbarung; Gericht; Obergericht; Bedingung; Rechtsanwälte; Eingabe; Frist
ZHPG130002Ernennung eines Obmanns in einem ad hoc-SchiedsverfahrenGesuch; Recht; Parteien; Obmann; Gesuchsteller; Gesuchsgegnerin; Schiedsrichter; Richter; Schweiz; Schiedsgericht; Konsortialvertrag; Ernennung; Schweizer; Schiedsvereinbarung; Befähigung; Richteramt; Schiedsklausel; Rechtsanwalt; Schiedsgerichts; Aktienkaufvertrag; Präsident; Schiedsgerichtsvereinbarung; Gesuchstellers; Obergericht; Gericht; Frist
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
143 III 578 (4A_12/2017)Internationale Schiedsgerichtsbarkeit; Arrestprosequierungsklage (Art. 279 SchKG); Zuständigkeit des Schiedsgerichts (Art. 190 Abs. 2 lit. b IPRG); Beschwerdelegitimation (Art. 76 Abs. 1 lit. b BGG). Die Arrestprosequierungsklage kann in die Zuständigkeit eines Schiedsgerichts fallen. Jeweilige Zuständigkeiten des - staatlichen oder Schieds- - Gerichts, das mit einer derartigen Klage befasst ist, einerseits und der Betreibungsbehörden andererseits (E. 3.2.1). Der Schuldner, dessen Vermögenswerte verarrestiert worden sind, hat kein schützenswertes Interesse daran, die Feststellung des Schiedsgerichts, wonach der Arrest innerhalb der in Art. 279 SchKG bestimmten Fristen gehörig prosequiert worden sei, aufheben zu lassen (E. 3.2.2.2).
Regeste b
Internationale Schiedsgerichtsbarkeit; Schiedsfähigkeit (Art. 177 IPRG); Einrede der Unzuständigkeit (Art. 186 Abs. 2 IPRG). Frage offengelassen, ob die Anwendbarkeit von Art. 186 Abs. 2 IPRG und der diesbezüglichen Rechtsprechung auf schiedsfähige Fälle einzuschränken ist (E. 3.2.2.1).
équestre; Action; Tribunal; été; être; édure; étence; éancier; étent; édéral; Intimée; élai; Opposition; éance; éfinitive; écision; élais; ébiteur; Arbitrabilité; Comme; Exécution; Existence; Commentaire; Schiedsgerichts; état; International; érêt; Arrêt; OCHSNER; édérale
121 III 495Internationale Schiedsgerichtsbarkeit: Zuständigkeit des Schiedsgerichts; Konflikt zwischen einer Schiedsklausel und einer Gerichtsstandsvereinbarung (Art. 190 Abs. 2 lit. b und Abs. 3 IPRG). Gehen die Parteien einen aussergerichtlichen Vergleich ein, so ersetzt eine darin enthaltene Gerichtsstandsvereinbarung die in einen früher geschlossenen Vertrag eingefügte Schiedsklausel und lässt diese dahinfallen, sofern sie im Vergleich keinen gegenteiligen Willen zum Ausdruck gebracht haben (E. 5). Es ist Sache des angerufenen Gerichts, d.h. des staatlichen oder des Schiedsgerichts, über seine Zuständigkeit zu befinden. Das Schiedsgericht hat Einwände gegen die Gültigkeit einer Gerichtsstandsvereinbarung, mit welcher die seine Entscheidbefugnis begründende Schiedsklausel widerrufen worden ist, ohne jede Einschränkung zu prüfen, wenn es einen Zwischenentscheid im Sinne von Art. 186 Abs. 3 IPRG fällt, und zwar auch dann, wenn es dabei zugleich die Frage der Gültigkeit des ursprünglichen, die Schiedsklausel enthaltenden Vertrages beantworten muss (E. 6).
étence; Arbitrage; écis; Tribunal; Accord; écision; été; élection; étent; édure; ègle; être; ément; égale; étention; Schiedsgericht; érée; Intimée; également; état; Existence; énéral; Schiedsgerichts; étentions; édéral; éjà; Examen; éorie; Schiedsklausel; égard

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
-Zürcher Kommentar zum IPRG2004