Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO)

Zusammenfassung der Rechtsnorm ZPO:



Die Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) ist ein Gesetzbuch, das die Regeln und Verfahren für Zivilprozesse in der Schweiz festlegt, wie z.B. Streitigkeiten über Verträge, Schadensersatzansprüche oder Familienrecht. Sie regelt die Zuständigkeit der Gerichte, den Ablauf des Verfahrens, die Beweisführung, die Urteilsfindung und die Vollstreckung von Urteilen, um den Parteien ein faires Verfahren zu gewährleisten und Rechtsansprüche durchzusetzen. Die ZPO ist ein wichtiges Instrument zur Regelung von Streitigkeiten und zur Sicherung der Rechtsordnung in der Schweiz.

Art. 184 ZPO vom 2024

Art. 184 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) drucken

Art. 184 Rechte und Pflichten der sachverständigen Person

1 Die sachverständige Person ist zur Wahrheit verpflichtet und hat ihr Gutachten fristgerecht abzuliefern.

2 Das Gericht weist sie auf die Strafbarkeit eines falschen Gutachtens nach Artikel 307 StGB (1) und der Verletzung des Amtsgeheimnisses nach Artikel 320 StGB sowie auf die Folgen von Säumnis und mangelhafter Auftragserfüllung hin.

3 Die sachverständige Person hat Anspruch auf Entschädigung. Der gerichtliche Entscheid über die Entschädigung ist mit Beschwerde anfechtbar.

(1) SR 311.0

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Art. 184 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPC220030Ehescheidung (Entschädigung Sachverständiger)Bericht; Recht; Entschädigung; Vorinstanz; Rechtsmittel; Entscheid; Berichte; Gericht; Verfahren; Beklagten; Einzelrichterin; Kontakt; Sinne; Kinder; Verfügung; Weisungen; Therapie; Rechnung; Frist; Eröffnung; Mutter; Konsultationsdaten; Fortschritt; Mitwirkung; Anfechtungsobjekt; Rechtsmittelbelehrung
ZHRE170018Eheschutz (Kostenfolge)Gesuchsgegnerin; Gesuchsteller; Parteien; Entscheid; Beschwerdeverfahren; Vorinstanz; Urteil; Verfahren; Entschädigung; Ziffer; Kostenverteilung; Höhe; Sinne; Bundesgericht; Oberrichter; Rechtsanwältin; Entscheidgebühr; Frist; Dispositiv-Ziffer; Gutachter; Kanton; Parteientschädigung; Obergericht; Kantons; Zivilkammer; Oberrichterin; Gerichtsschreiber; Büchi
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOVWBES.2017.482KostenverlegungGutachter; Gutachten; Kostenvorschuss; Staatskanzlei; Verfahren; Recht; Parteien; Vorschuss; Verfahrens; Verwaltungs; Ergänzungsfragen; Auftrag; Beweise; Fragen; Verfügung; Gutachtens; Akten; Verwaltungsgericht; Rechnung; Stunden; Gutachters; Behörde; Entscheid; Gericht; Rechtsanwalt; Solothurn
SGIV-2011/168Entscheid Art. 14 Abs. 2 lit. c und Abs. 4, Art. 16 Abs. 1, Art. 16d Abs. 1 lit. b SVG (SR 741.01), Art. 11b Abs. 1 lit. b und Abs. 4, Art. 29 VZV (SR 741.51), Art. 12 Abs. 1 VRP (sGS 951.1). Der Rekurrent lenkte einen Personenwagen unter Cannabiseinfluss. Er verzichtete unterschriftlich auf eine umfassende Untersuchung. Aufgrund des Gutachtensauftrags und des Verlaufs der verkehrsmedizinischen Untersuchung musste er damit rechnen, dass der Gutachter zur Begründung seiner Schlussfolgerungen die persönlichen Angaben schriftlich festhalten und im Rahmen des Gutachtens an die Entzugsbehörde weiterleiten würde (Verwaltungsrekurskommission, Abteilung IV, 29. März 2012, IV-2011/168). Rekurrent; Gutachten; Untersuchung; Recht; Rekurs; Drogen; Gutachter; Rekurrenten; Führerausweis; Vorinstanz; Alkohol; Person; Strassenverkehr; Begutachtung; Strassenverkehrs; Fahreignung; Gutachtens; Schlussfolgerung; Gallen; Formular; Beurteilung; Akten; Schlussfolgerungen; Berufs; Abklärung; Personen; Führerausweise
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
84 I 217Staatsrechtliche Beschwerde wegen Art. 4 BV. Zulässigkeit der Beschwerde gegen einen Beweisbeschluss in einer Zivilrechtsstreitigkeit, die der Berufung an das Bundesgericht unterliegt? Kantonales Zivilprozessrecht; Willkür. Kann der Beklagte im Vaterschaftsprozess verpflichtet werden, sich einer anthropologisch-erbbiologischen Expertise zu unterziehen? Expertise; Vater; Vaterschaft; Obergericht; Berufung; Bundesgericht; Zivilprozessrecht; Kantons; Zeuge; Beklagten; -erbbiologische; Verletzung; ässig; Vorschrift; Beweis; Beschwerde; Urteil; Obwalden; Vaterschaftsprozess; Expertin; bereits; Tatumstände; Pflichten; Zwischenentscheid; Eingriff; Auslegung; Vorschriften; Beweisbeschluss; Willkür; -erbbiologischen

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Schmid, SchweizerKommentar zum Schweizerische Zivilprozessordnung2020
Schmid, SchweizerKommentar zum Schweizerische Zivilprozessordnung2020