Militärstrafgesetz (MStG) Art. 183

Zusammenfassung der Rechtsnorm MStG:



Das schweizerische Militärstrafgesetz (MStG) legt die strafrechtlichen Regeln für Angehörige der schweizerischen Armee fest, einschliesslich Vergehen wie Fahnenflucht und Befehlsverweigerung. Es definiert strafbare Handlungen und die entsprechenden Sanktionen, um Disziplin und Ordnung in der Armee aufrechtzuerhalten und die Effektivität der Streitkräfte zu gewährleisten. Das MStG ist ein zentraler Bestandteil des schweizerischen Militärrechts und regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Soldaten und militärischer Führung.

Art. 183 MStG vom 2025

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Art. 183 Persönlicher
Geltungsbereich

1 Der Disziplinarstrafordnung ist unterstellt, wer dem Militärstrafrecht untersteht.

2 Die disziplinarische Verantwortlichkeit der Angehörigen des Grenzwachtkorps richtet sich nach den Bestimmungen des Bundespersonalgesetzes vom 24. März 2000 (1) und der Bundespersonalverordnung vom 3. Juli 2001 (2) sowie nach den Vorschriften des entsprechenden Reglements der Oberzolldirektion.

(1) SR 172.220.1
(2) SR 172.220.111.3

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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