Codice di procedura civile (CPC)

Zusammenfassung der Rechtsnorm CPC:



Art. 182 CPC dal 2024

Art. 182 Codice di procedura civile (CPC) drucken

Art. 182 Verbale

L’ispezione è verbalizzata. Se del caso il verbale è completato con piani, disegni, fotografie o altri supporti tecnici.


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Art. 182 Codice di procedura civile (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLF110059Vorsorgliche BeweisführungBerufung; Beweis; Berufungsklägerin; Berufungsbeklagte; Beweisabnahme; Anbau; Mängel; Vorinstanz; Berufungsbeklagten; Anbaus; Gericht; Provisorium; Beweismittel; Stockwerkeigentum; Einsturzgefahr; Verfahren; Beweisführung; Parteien; Interesse; Stockwerkeigentumseinheiten; Zivil; Kosten; Streitwert; Urteil; Gesuch; ZPO-Fellmann; Wasser; Sachverhalt
VDHC/2023/666’intimée; Appel; était; ’appel; Municipalité; établi; épens; ’ingénieurs; ’accès; étaire; ès-verbal; ’immeuble; écision; Commune; édure; Inspection; ’Est; écessaire; Registre; étaires; ’il; éter; éré; également
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
145 III 474 (5A_778/2018)Art. 279 Abs. 1 und Art. 282 Abs. 1 lit. a ZPO; antizipierte Vereinbarung über die Scheidungsfolgen. Zur Frage, auf welchen Zeitpunkt das Gericht hinsichtlich der Einkommens- und Vermögensverhältnisse (Art. 282 Abs. 1 lit. a ZPO) abstellen muss, wenn es nach Massgabe von Art. 279 Abs. 1 ZPO eine zum Voraus geschlossene Vereinbarung über die nacheheliche Unterhaltspflicht prüft, sowie zur diesbezüglichen Frage- und Hinweispflicht des Gerichts (E. 5). Scheidung; Vereinbarung; Unterhalt; Ehevertrag; Parteien; Appellation; Einkommen; Beschwerdegegner; Ehegatte; Appellationsgericht; Scheidungsvereinbarung; Gericht; Ehegatten; Urteil; Genehmigung; Scheidungsfolgen; Entscheid; Recht; Zeitpunkt; Ehevertrags; Ziffer; Vorinstanz; Hinsicht; Dokumentation; Hinweis; Ehefrau
112 Ia 369Zivilprozess; Beweisaussage. ZPO des Kantons Graubünden vom 1. Dezember 1985. 1. Voraussetzungen für die Anordnung der Beweisaussage (E. 2a, c). 2. Anforderungen an die Protokollierung (E. 2b). 3. Verhältnis zur freien Beweiswürdigung (E. 3).
Beweisaussage; Kantons; Beschwerdegegner; Kantonsgericht; Beweiswürdigung; Beschwerdegegners; Parteien; Urteil; Beweisnotstand; Fragen; Wortlaut; Regelung; Graubünden; Erwägungen; Ergebnis; Zeuge; Darstellung; Antrag; Gericht; Befragung; Gesetzes; Hinweisen; Vorgehen; Abwendung; Beweisnotstandes; Verfahren; Aussage