Art. 182 CPC de 2024
Art. 182 Procès-verbal
L’inspection fait l’objet d’un procès-verbal. Celui-ci est accompagné, le cas échéant, de plans, de dessins, de photographies ou d’autres supports techniques de représentation.
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Art. 182 Code de procédure civile (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | LF110059 | Vorsorgliche Beweisführung | Berufung; Beweis; Berufungsklägerin; Berufungsbeklagte; Beweisabnahme; Anbau; Mängel; Vorinstanz; Berufungsbeklagten; Anbaus; Gericht; Provisorium; Beweismittel; Stockwerkeigentum; Einsturzgefahr; Verfahren; Beweisführung; Parteien; Interesse; Stockwerkeigentumseinheiten; Zivil; Kosten; Streitwert; Urteil; Gesuch; ZPO-Fellmann; Wasser; Sachverhalt |
VD | HC/2023/666 | ’intimée; Appel; était; ’appel; Municipalité; établi; épens; ’ingénieurs; ’accès; étaire; ès-verbal; ’immeuble; écision; Commune; édure; Inspection; ’Est; écessaire; Registre; étaires; ’il; éter; éré; également |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
145 III 474 (5A_778/2018) | Art. 279 Abs. 1 und Art. 282 Abs. 1 lit. a ZPO; antizipierte Vereinbarung über die Scheidungsfolgen. Zur Frage, auf welchen Zeitpunkt das Gericht hinsichtlich der Einkommens- und Vermögensverhältnisse (Art. 282 Abs. 1 lit. a ZPO) abstellen muss, wenn es nach Massgabe von Art. 279 Abs. 1 ZPO eine zum Voraus geschlossene Vereinbarung über die nacheheliche Unterhaltspflicht prüft, sowie zur diesbezüglichen Frage- und Hinweispflicht des Gerichts (E. 5). | Scheidung; Vereinbarung; Unterhalt; Ehevertrag; Parteien; Appellation; Einkommen; Beschwerdegegner; Ehegatte; Appellationsgericht; Scheidungsvereinbarung; Gericht; Ehegatten; Urteil; Genehmigung; Scheidungsfolgen; Entscheid; Recht; Zeitpunkt; Ehevertrags; Ziffer; Vorinstanz; Hinsicht; Dokumentation; Hinweis; Ehefrau |
112 Ia 369 | Zivilprozess; Beweisaussage. ZPO des Kantons Graubünden vom 1. Dezember 1985. 1. Voraussetzungen für die Anordnung der Beweisaussage (E. 2a, c). 2. Anforderungen an die Protokollierung (E. 2b). 3. Verhältnis zur freien Beweiswürdigung (E. 3). | Beweisaussage; Kantons; Beschwerdegegner; Kantonsgericht; Beweiswürdigung; Beschwerdegegners; Parteien; Urteil; Beweisnotstand; Fragen; Wortlaut; Regelung; Graubünden; Erwägungen; Ergebnis; Zeuge; Darstellung; Antrag; Gericht; Befragung; Gesetzes; Hinweisen; Vorgehen; Abwendung; Beweisnotstandes; Verfahren; Aussage |