Art. 182 B. Ehevertrag
1 Ein Ehevertrag kann vor oder nach der Heirat geschlossen werden.
2 Die Verlobten oder Ehegatten können ihren Güterstand nur innerhalb der gesetzlichen Schranken wählen, aufheben oder ändern. (1)
(1) Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 18. Dez. 2020 (Ehe für alle), in Kraft seit 1. Juli 2022 (AS 2021 747; BBl 2019 8595; 2020 1273).Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PS110251 | konkursamtliche Grundstücksteigerung | Beschwerde; Beschwerdeführer; Konkurs; Beschwerdeführers; Verfahren; Liegenschaften; Aufsichtsbehörde; Kanton; Rügt; Konkursverfahren; Vorinstanz; Nichtigkeit; Urteil; Konkursamt; Bezirksgericht; SchKG; Entscheid; Obergericht; Beschluss; Meilen; Erhob; Akten; Angefochten; Kantons; Kantonale; Konkursämter; Kassationsgericht; Bundesgericht; Rügt; Verfahrens |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
121 III 393 | Art. 151 Abs. 1, Art. 158 Ziff. 5 und Art. 182 Abs. 1 ZGB; Vereinbarung über die Nebenfolgen der Scheidung. Auch ein vor der Heirat abgeschlossener Ehevertrag kann hinsichtlich der Regelung von Nebenfolgen für den Fall der Scheidung der Genehmigungspflicht unterliegen (E. 5b). Der von den Parteien getroffenen Regelung ist die richterliche Genehmigung zu versagen, wenn die Vereinbarung unklar ist und die der Ehefrau zuerkannten Leistungen unbillig sind (E. 5c). | Scheidung; Vereinbarung; Genehmigung; Partei; Ehevertrag; Nebenfolgen; Parteien; Vereinbarungen; Regel; Regelung; Richterliche; Obergericht; Unklar; Ehefrau; Verzicht; Ehevertrages; Genehmigungspflicht; Unterliegen; Leistungen; Erwägungen; Ehesteuer; Ansprüche; Zugeständnis; Werden; Getroffen; Dürfen; Bedürfe; Geregelt; Recht; Urteil |
102 II 313 | Art. 214 Abs. 3 ZGB. Zuweisung des Vorschlags an den überlebenden Ehegatten. Die ehevertragliche Zuweisung des Vorschlags an den überlebenden Ehegatten unter dem Güterstand der Güterverbindung ist als Schenkung auf den Todesfall im Sinne von Art. 245 Abs. 2 OR anzusehen. Sie unterliegt wie eine Verfügung von Todes wegen der Herabsetzung, soweit die Pflichtteilsrechte der Nachkommen verletzt sind (E. 3-5). | Vorschlag; Vorschlags; Ehegatte; Pflicht; Ehegatten; Pflichtteil; Zuwendung; Lasse; überlebende; Ehefrau; Herabsetzung; Müller; Recht; überlebenden; Vereinbarung; Erblasser; Gallen; Schenkung; Vertragliche; Zuweisung; Berufung; Verfügung; Zuwendungen; Bundesgericht; Todes; Pflichtteilsrecht; Güterstand; Erbvertrag; Teilung |
Autor | Kommentar | Jahr |
Hausheer, Reusser, Geiser | Berner Kommentar zum Schweizerischen Privatrecht | 1992 |