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Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der grundlegende Menschenrechte und Freiheiten schützt. Sie wurde 1950 verabschiedet und legt die Verpflichtungen der Vertragsstaaten fest, diese Rechte zu respektieren, zu schützen und zu gewährleisten. Bürgerinnen und Bürger können sich bei Verletzungen ihrer Rechte an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wenden, um Gerechtigkeit zu erlangen. Die EMRK beeinflusst die Rechtsprechung und Gesetzgebung in den Mitgliedstaaten des Europarats, darunter auch die Schweiz.
Art. 18 Begrenzung der Rechtseinschränkungen
Die nach dieser Konvention zulässigen Einschränkungen der genannten Rechte und Freiheiten dürfen nur zu den vorgesehenen Zwecken erfolgen.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
BE | BK 2019 212 | Verwertbarkeit von Beweismitteln | Einvernahme; Recht; Person; Rechte; Protokoll; Staat; Belehrung; Verfahren; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Beschuldigte; Aussage; Beschwerdekammer; Rechtsanwalt; Verfahren; Befragung; Akten; Einvernahmeprotokoll; Verfahrens; Beweis; Generalstaatsanwaltschaft; Schweizer; Sachen; Verfügung; Einvernahmeprotokolle; Hinweis; Fragen; Schweizerische |
BE | ABS 2018 292 | Provisorische Pfändung (Art. 83 SchKG) | Pfändung; Betreibung; SchKG; Betreibungs; Beschwerde; Rechtsöffnung; Gläubiger; Entscheid; Konkurs; Betreibungsamt; Mittelland; Pfändungsankündigung; Gläubigerin; Aufsichtsbehörde; Vollstreckbarkeit; Gericht; Bern-Mittelland; Schuldbetreibung; Fortsetzung; Verfahren; Rechtsöffnungsentscheid; Entscheides; Bundesgesetz; Obergericht; Kantons; Konkurssachen; Oberrichter; Vorinstanz; Fortsetzungsbegehren; önne |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
BS | BES.2020.100 (AG.2020.440) | Verlängerung der Beweisantragsfrist; Ausübung Wahlrecht betreffend amtliche Verteidigung | Verteidigung; Staatsanwaltschaft; Verfahren; Verfügung; Verfahrens; Entscheid; Recht; Frist; Akten; Beschwerdeführers; Begutachtung; Appellationsgericht; Verfahren; Gericht; Beschwerdeschrift; Verteidiger; Basel; Beschwerdegericht; Bundesgericht; Basel-Stadt; Einzelgericht; Vertretung; Beweise; Verfahrensakte; Verhandlung |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
123 I 25 | Art. 18 Abs. 1 der Verfassung vom 8. Juni 1986 des Kantons Solothurn (KV/SO); Anspruch auf richterliche Beurteilung im Kanton bei Verweigerung einer Aufenthaltsbewilligung? Zulässiges Rechtsmittel und Beschwerdelegitimation bei Nichtverlängerung einer Aufenthaltsbewilligung (E. 1). Art. 18 Abs. 1 KV/SO, wonach jeder "Anspruch auf Rechtsschutz" hat, garantiert nicht in allen Verwaltungsstreitsachen den Zugang zu einem Gericht (E. 2). | Recht; Rechtsschutz; Verwaltung; Gericht; Anspruch; Verfassung; Kanton; Kantons; Solothurn; KV/SO; Bundes; Verfassungsrat; Regierung; Aufenthalt; Entwurf; Rechtsschutzes; Regierungsrat; Beurteilung; Rechtsschutz; Zugang; Aufenthalts; Entscheid; Rechte; Rechtsschutzgarantie; Rechtspflege; Schutz; Verfassungsrats; Aufenthaltsbewilligung; Verfahren; Rechtsmittel |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
BVGE 2010/42 | Ausdehnung der kantonalen Wegweisung | Recht; Vollzug; Wegweisung; Schweiz; Behörde; Bundes; Verfahren; Vollzugs; Ausländer; Recht; Urteil; Person; Asylverfahren; Kanton; Vollzugshindernis; BVGer; Aufenthalt; Vollzugshindernisse; Asylgesuch; Behörden; Vorbringen; Praxis; Prüfung; Aufenthalts; Auslieferung; Rückschiebungsverbot |