Militärstrafgesetz (MStG) Art. 179b

Zusammenfassung der Rechtsnorm MStG:



Das schweizerische Militärstrafgesetz (MStG) legt die strafrechtlichen Regeln für Angehörige der schweizerischen Armee fest, einschliesslich Vergehen wie Fahnenflucht und Befehlsverweigerung. Es definiert strafbare Handlungen und die entsprechenden Sanktionen, um Disziplin und Ordnung in der Armee aufrechtzuerhalten und die Effektivität der Streitkräfte zu gewährleisten. Das MStG ist ein zentraler Bestandteil des schweizerischen Militärrechts und regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Soldaten und militärischer Führung.

Art. 179b MStG vom 2025

Art. 179b Militärstrafgesetz (MStG) drucken

Art. 179b Verfahren vor internationalen Gerichten (1)

Die Artikel 179 und 179a finden auch Anwendung auf Verfahren vor internationalen Gerichten, deren Zuständigkeit die Schweiz als verbindlich anerkennt.

(1) Eingefügt durch Ziff. I 2 des BG vom 22. Juni 2001 (Rechtspflegedelikte vor internationalen Gerichten), in Kraft seit 1. Juli 2002 (AS 2002 1491 1492; BBl 2001 391).

Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

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