Art. 179 Frist und Form (1)
1 Der Schuldner kann beim Betreibungsamt innert fünf Tagen nach Zustellung des Zahlungsbefehls schriftlich Rechtsvorschlag erheben; dabei muss er darlegen, dass eine der Voraussetzungen nach Artikel 182 erfüllt ist. Auf Verlangen bescheinigt ihm das Betreibungsamt die Einreichung des Rechtsvorschlags gebührenfrei.
2 Mit der im Rechtsvorschlag gegebenen Begründung verzichtet der Schuldner nicht auf weitere Einreden nach Artikel 182.
3 Artikel 33 Absatz 4 ist nicht anwendbar.
(1) Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 16. Dez. 1994, in Kraft seit 1. Jan. 1997 (AS 1995 1227; BBl 1991 III 1).Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PS160051 | Kostenbeschwerde / Kostenrechnung und Verfügung (Beschwerde über ein Betreibungsamt) | Beschwerde; Beschwerdeführerin; Betreibung; SchKG; Betreibungsamt; Verfügung; Kostenrechnung; Gebühr; Kopie; Vorinstanz; Stadtammann; Gebühren; Akten; Konkurs; Zahlungsbefehl; Porto; Entscheid; Aufsichtsbehörde; Schuldbetreibung; Verschiedenes; Schreiben/; Versand; Sinne; Schriftliche; Beschwerdeführerin; Betrag; Schreiben/Kopien; Zustellung; Adressat; Stellen |
ZH | PS120147 | Zahlungsbefehl | SchKG; Konkurs; Recht; Beschwerde; Schuldner; Zahlungsbefehl; Konkursandrohung; Betreibung; Schuldbetreibung; Rechtsmittel; Spesen; Gebühr; Schuldners; Schuldbetreibungs; Aufsichtsbehörde; Zustellung; Rechtsvorschlag; Konkurssachen; Gebühren; Entscheid; Verfahren; Dielsdorf; Zahlungsbefehls; Mitbewohner; Erhob; Gläubigerin; Bezirksgericht; Löschung; Verbindung; Aufsichtsbeschwerde |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
140 III 567 (5A_487/2014) | Art. 75 und 265a SchKG; Rechtsvorschlag. Grundsätze zur Auslegung des Rechtsvorschlages als Bestreitung der Schuld und als Einrede des fehlenden neuen Vermögens (E. 2). | Recht; Rechtsvorschlag; Betreibung; SchKG; Betreibungs; Betreibungsamt; Forderung; Betriebene; Beschwerde; Schuld; Erhob; Vermögens; Fortsetzung; Erhoben; Konkurs; Einrede; Auslegung; Rechtsvorschlages; Rechtsvorschlag; Betriebenen; Gesetzte; Bestritten; Aufsichtsbehörde; Fortsetzungsbegehren; Richter; Verfahren; Aufl; Vermögen; Fehlenden; Oberland |
139 III 498 (5A_295/2013) | Art. 265a Abs. 1 SchKG, Art. 98 und 251 lit. d ZPO; Rechtsvorschlag mangels neuen Vermögens; Kostenvorschuss im summarischen Verfahren. Im summarischen Verfahren nach Rechtsvorschlag mangels neuen Vermögens ist der Schuldner die klagende Partei, von der das Gericht einen Kostenvorschuss verlangen kann (E. 2). | SchKG; Recht; Rechtsvorschlag; Schuldner; Beschwerde; Vermögens; Kostenvorschuss; Betreibung; Gläubiger; Verfahren; Rechtsvorschlages; Partei; Bewilligung; Richter; Erhob; Entscheid; Beantragt; Einrede; Aufl; Konkurs; Mangels; Gericht; Betreibungsamt; Beschwerdeführerin; Prüfung; Wechselbetreibung; SchKG; Begründet; Zivilsachen; Summarischen |