VTS Art. 177 - Geräusch, Antrieb, Abgas
Einleitung zur Rechtsnorm VTS:
Das schweizerische Gesetzbuch über die Verordnung technischer Strassenfahrzeuge legt die Anforderungen und Standards fest, die Fahrzeuge erfüllen müssen, um in der Schweiz zugelassen zu werden. Es zielt darauf ab, die Sicherheit, Umweltverträglichkeit und Qualität der Fahrzeuge durch technische Vorschriften wie Bremsen, Beleuchtung, Abgasemissionen und Reifen zu gewährleisten. Die Verordnung soll die Verkehrssicherheit erhöhen und Umweltauswirkungen minimieren, indem sie regelmässige Kontrollen und Inspektionen zur Einhaltung der Vorschriften vorsieht.
Art. 177 VTS vom 2025
Art. 177 Geräusch, Antrieb, Abgas
1 Die Anforderungen betreffend Geräuschemissionen richten sich nach Anhang 6.
2 Das Fahrzeug, insbesondere Motor, Getriebe und Kraftübertragung, muss so beschaffen sein, dass eine Erhöhung der Motorleistung und der Höchstgeschwindigkeit durch nachträgliche Eingriffe oder Auswechslung von Teilen möglichst ausgeschlossen ist. (1)
3 Verbrennungsmotoren mit Gemischschmierung müssen für den Betrieb mit höchstens 2 Prozent Ölbeimischung zum Treibstoff gebaut sein. Die Anforderungen betreffend Abgasemissionen richten sich nach Anhang 5.
4 Die Grundeinstellung des Zündzeitpunkts muss unveränderlich sein; eine automatische Zündverstellung und eine Einstellmöglichkeit der Unterbrecherkontakte sind zulässig. Die Vergaserdüsen dürfen nicht verstellbar sein.
5 Die Auspuffanlage muss ein unverwischbares Kennzeichen tragen. Wenn sie trennbar ist, so müssen sowohl das Auspuffrohr als auch der Schalldämpfer gekennzeichnet sein.
6 Die Bestimmung der Motorleistung richtet sich nach Artikel 46 Absätze 1–3. Für Fahrzeuge mit elektrischem Antrieb gelten zusätzlich die Anforderungen nach Artikel 51 Absätze 2–4. Für die Tretunterstützung ist eine selbsttätige Abschaltung des Stroms bei Vollbremsung nicht erforderlich (Art. 51 Abs. 3). (1)
(1) (2)
(2) Fassung gemäss Ziff. I der V vom 16. Nov. 2016, in Kraft seit 15. Jan. 2017 ([AS 2016 5133]).
Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.