Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG)

Zusammenfassung der Rechtsnorm DBG:



Das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer ist ein wichtiges Gesetz in der Schweiz, das die Besteuerung von natürlichen und juristischen Personen regelt. Es legt die Grundlagen für die Erhebung der direkten Bundessteuer fest, basierend auf Einkommen und Vermögen, und definiert Steuerpflichtige, Steuerbemessung, Steuersätze sowie Verfahren zur Festsetzung, Erhebung und Kontrolle der Steuer. Das Gesetz wird regelmässig aktualisiert, um Änderungen in der Steuerpolitik und der wirtschaftlichen Situation zu berücksichtigen, und zielt darauf ab, eine gerechte und transparente Besteuerung sicherzustellen sowie die Einnahmen des Bundes zu sichern.

Art. 177 DBG vom 2025

Art. 177 Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) drucken

Art. 177 Anstiftung, Gehilfenschaft, Mitwirkung

1 Wer vorsätzlich zu einer Steuerhinterziehung anstiftet, Hilfe leistet oder als Vertreter des Steuerpflichtigen eine Steuerhinterziehung bewirkt oder an einer solchen mitwirkt, wird ohne Rücksicht auf die Strafbarkeit des Steuerpflichtigen mit Busse bestraft und haftet überdies solidarisch für die hinterzogene Steuer.

2 Die Busse beträgt bis zu 10 000 Franken, in schweren Fällen oder bei Rückfall bis zu 50 000 Franken.

3 Zeigt sich eine Person nach Absatz 1 erstmals selbst an und sind die Voraussetzungen nach Artikel 175 Absatz 3 Buchstaben a und b erfüllt, so wird von einer Strafverfolgung abgesehen und die Solidarhaftung entfällt. (1)

(1) Eingefügt durch Ziff. I 1 des BG vom 20. März 2008 über die Vereinfachung der Nachbesteuerung in Erbfällen und die Einführung der straflosen Selbstanzeige, in Kraft seit 1. Jan. 2010 (AS 2008 4453; BBl 2006 8795).

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2025 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 177 Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOSGSTA.2014.62Staats- und Bundessteuer (1996-2013) MithaftungRekurrent; Rekurrenten; Steuer; Steuer; Einkommen; Recht; Rekurrentin; Ehemann; Verfahren; Ehefrau; Ehegatten; Haftung; Urteil; Mithaftung; Bundesgericht; Verfahren; Schulden; Bundessteuer; Einsprache; Gesuch; Bericht; Vermögens; Steuerperiode; Verwaltungs; Bundesgerichts; Hinterziehung

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGB 2010/13UrteilSteuerrecht, Art. 248 StG (sGS 811.1). Rechtmässigkeit der Verurteilung wegen Steuerhinterziehung durch Nichtdeklaration eines Vermächtnisses zugunsten eines minderjährigen Kindes durch die Eltern im Wertschriftenverzeichnis der Steuererklärung für Einkommen und Vermögen (Verwaltungsgericht, B 2010/13). Steuer; Vermächtnis; Recht; Ehemann; Vorinstanz; Steuerhinterziehung; Verfahren; Steuer; Anspruch; Forderung; Steuererklärung; Steueramt; Sohnes; Vermögens; Beschwerde; Verfahren; Entscheid; Ehemannes; Vermächtnisse; Vertreter; Bedachte; Erblasser; Verwaltungsrekurskommission; Einkommen; Busse; Staat; Ermessensveranlagung; Sorge
BSVD.2017.170 (AG.2018.313)BussenverfügungLohnausweis; Lohnausweise; Steuerverwaltung; Beigeladene; Konto; Lohnausweisen; Rekurs; Einkäufe; Beigeladenen; Busse; Verfahren; Pensionskasse; Fehler; Steuerhinterziehung; Recht; Gesellschaft; Kontokorrent; PK-Einkäufe; Tatbestand; Verwaltungs; Entscheid; Verfahrens; Person; Brutto; Einsprache; Tatbestands; Täter
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
134 III 59 (4C.3/2007)Steuerhinterziehung; ersatzfähiger Schaden; Art. 175 DBG. Steuerbussen, welche dem Gebüssten auf Grund seines Verschuldens auferlegt wurden, sind höchstpersönlicher Natur und stellen damit keinen zivilrechtlich ersatzfähigen Schaden dar (E. 2). Steuer; Busse; Steuer; Eheleute; Verschulden; Schaden; Steuerbusse; Bussen; Steuerbussen; Handelsgericht; Veranlagung; Steuerhinterziehung; Mercedes; Bundesgericht; Recht; Gebüsste; Urteil; Beklagten; Porsche; Kantons; Person; Entscheid; öchstpersönliche

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BV.2019.12Beschlagnahme (Art. 46 f. VStrR).Beschwerde; Beschlag; Beschlagnahme; Bunde; Immobilien; VStrR; Vermögens; Vorkaufsrecht; Verfahren; Durchsuchung; Apos;; Liegenschaft; Schweiz; Vermögenswerte; Akten; Sicherstellung; Vorkaufsrechte; Recht; Konto; Sinne; Bundesstrafgericht; Beschwerdekammer; Liegenschaften; Bundesstrafgerichts; Aufhebung; Verfahrens

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Sieber, Schweizer Kommentar zum Schweizerischen Steuerrecht2000