IPRG Art. 176 -

Einleitung zur Rechtsnorm IPRG:



Das Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht (IPRG) ist ein schweizerisches Gesetz, das die Regeln für die Anwendung des Rechts in internationalen Rechtsfällen festlegt. Es regelt, welches Recht in Fällen mit Verbindungen zu mehreren Ländern anzuwenden ist, bestimmt die Zuständigkeit von Gerichten und regelt die Anerkennung ausländischer Entscheidungen sowie die Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche. Das IPRG trägt zur Rechtssicherheit und internationalen Zusammenarbeit in Rechtsangelegenheiten bei.

Art. 176 IPRG vom 2022

Art. 176 Bundesgesetz
über das Internationale Privatrecht (IPRG) drucken

Art. 176 I. Geltungsbereich. Sitz des Schiedsgerichts

1 Die Bestimmungen dieses Kapitels gelten für Schiedsgerichte mit Sitz in der Schweiz, sofern wenigstens eine Partei der Schiedsvereinbarung beim Abschluss ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihren Sitz nicht in der Schweiz hatte. (1)

2 Die Parteien können die Geltung dieses Kapitels durch eine Erklärung in der Schiedsvereinbarung oder in einer späteren Übereinkunft ausschliessen und die Anwendung des dritten Teils der ZPO (2) vereinbaren. Die Erklärung bedarf der Form gemäss Artikel 178 Absatz 1. (1)

3 Der Sitz des Schiedsgerichts wird von den Parteien oder der von ihnen benannten Schiedsgerichtsinstitution, andernfalls vom Schiedsgericht (4) bezeichnet.

(1) (3)
(2) SR 272
(3) Fassung gemäss Ziff. 1 des BG vom 19. Juni 2020, in Kraft seit 1. Jan. 2021 (AS 2020 4179; BBl 2018 7163).
(4) Ausdruck gemäss Ziff. 1 des BG vom 19. Juni 2020, in Kraft seit 1. Jan. 2021 (AS 2020 4179; BBl 2018 7163).

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Art. 176 Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht (IPRG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPG220001VollstreckbarkeitsbescheinigungGesuch; Gesuchs; Gesuchsgegnerin; Verwaltungskommission; Schiedsspruch; Obergericht; Schweiz; Publikation; Parteien; Sachen; Verfügung; Verfahren; Zustellung; Kantons; Frist; Schweizer; Bundesgericht; Vollstreckbarkeit; Vollstreckbarkeitsbescheinigung; Schiedsverfahren; Einzelschiedsrichterin; Rechtsvertreter; Forschungen; Schweizerischen; Oberrichter; Gerichtsschreiberin; Final
ZHPG210007Gesuch um VollstreckbarkeitsbescheinigungGesuch; Gesuchs; Gesuchsgegnerin; Verfahren; Verwaltungskommission; Obergericht; Schiedsgericht; Schiedsspruch; Zustellung; Final; Award; Schiedsgerichts; Schiedsentscheid; Addendum; Frist; Schweiz; Parteien; Kantons; Geschäfts-Nr; Sachen; Schiedsverfahren; ICC-Schiedsgerichts; International; …/MHM/HBH; Rechtsvertreter; Bundesgericht; Vollstreckbarkeit; Obergerichts; Verfahrens; Rechtsanwälte
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPG180005Ernennung eines SchiedsrichtersGesuch; Gesuchs; Gesuchsgegner; Recht; Schiedsvereinbarung; Ernennung; Parteien; Schiedsgericht; Prüfung; Parteischiedsrichter; Rechtsanwalt; Verfahren; Verwaltungskommission; Gesuchsgegners; Entscheid; Schiedsrichter; Schiedsgerichts; Vereinbarung; Gericht; Obergericht; Bedingung; Rechtsanwälte; Eingabe; Frist
ZHPG170003Ernennung eines EinzelschiedsrichtersGesuch; Gesuchs; Gesuchsgegner; Recht; Ernennung; Einzelschiedsrichter; Parteien; Agreement; Verfahren; Schiedsgericht; Schiedsrichter; Gericht; Rechtsanwalt; Gesuchsgegnerin; Schiedsklausel; Obergericht; Verfügung; Schiedsvereinbarung; Schiedsgerichts; Kenntnisse; Schweiz; Bestimmungen; Joint; Venture; Streitigkeit; Kanton; Verpflichtungen
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
144 III 235 (4A_7/2018)Art. 354 ZPO und Art. 341 Abs. 1 OR; Schiedsfähigkeit. Schiedsfähigkeit arbeitsrechtlicher Ansprüche (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 2). Schieds; Recht; Schiedsgericht; Schiedsfähigkeit; Gericht; Schiedsgerichts; Streitigkeit; Streitigkeiten; Parteien; Schweiz; Schiedsgerichtsbarkeit; Ansprüche; Rechtsprechung; Bundesgericht; Forderungen; Zivilprozessordnung; Schweizerische; Zuständigkeit; Anspruch; Schiedsvereinbarung; Schiedsverfahren; Arbeitsverhältnis; Hinweis; Verfahren; Arbeitnehmer; Schutz; FRÖHLICH; Vertrag
140 III 367 (4A_560/2013)Art. 61 ZPO; Schiedseinrede im internen Verhältnis. Prüfung einer Schiedseinrede nach Art. 61 ZPO (E. 2); Anwendung im konkreten Fall (E. 3). Gericht; Schiedsgericht; Schiedsvereinbarung; Parteien; Konsortialvertrag; Vorinstanz; Recht; Wille; Möglichkeit; Gerichte; Entscheid; Schiedsgerichts; Vertrag; Streitigkeiten; Ausschluss; Einzelschiedsrichter; Zuständigkeit; Ingress; Ziffer; Urteil; Schiedseinrede; Prüfung; Klausel; Meilen; Gerichtsbarkeit; Konsortialvertrages

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
SchnyderBasler Kommentar Internationales Privatrecht2013