Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG)

Zusammenfassung der Rechtsnorm DBG:



Das Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer ist ein wichtiges Gesetz in der Schweiz, das die Besteuerung von natürlichen und juristischen Personen regelt. Es legt die Grundlagen für die Erhebung der direkten Bundessteuer fest, basierend auf Einkommen und Vermögen, und definiert Steuerpflichtige, Steuerbemessung, Steuersätze sowie Verfahren zur Festsetzung, Erhebung und Kontrolle der Steuer. Das Gesetz wird regelmässig aktualisiert, um Änderungen in der Steuerpolitik und der wirtschaftlichen Situation zu berücksichtigen, und zielt darauf ab, eine gerechte und transparente Besteuerung sicherzustellen sowie die Einnahmen des Bundes zu sichern.

Art. 176 DBG vom 2025

Art. 176 Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) drucken

Art. 176 Versuchte Steuerhinterziehung

1 Wer eine Steuer zu hinterziehen versucht, wird mit Busse bestraft.

2 Die Busse beträgt zwei Drittel der Busse, die bei vorsätzlicher und vollendeter Steuerhinterziehung festzusetzen wäre.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2025 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 176 Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer (DBG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOSGSTA.2017.27Hinterziehungsversuch Staats- und Bundessteuern 2007Steuer; Rekurrent; Rekurrenten; Hauptsitz; Gesellschaft; Einsprache; Zweigniederlassung; Steuerpflichtigen; Treuhänder; Steuergericht; Recht; Begründung; Gewinn; Vertreter; Darlehen; Steuerhinterziehung; Verfahren; Veranlagung; Steueramt; Einsprecher; Steuererklärung; Vorinstanz; Konstrukt
SOSGSTA.2017.27Hinterziehungsversuch Staats- und Bundessteuern 2007Steuer; Rekurrent; Rekurrenten; Begründung; Treuhänder; Steuergericht; Gewinn; Vorinstanz; Verfahren; Steuerhinterziehung; Entscheid; Befragung; Darlehen; Recht; Vertreter; Veranlagung; Person; Konstrukt; Beweisanträge; Beweise; Urteil; Hauptsitz; Tatsache; RICHNER

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGI/1-2013/168Entscheid Art. 39 Abs. 1, Art. 248 Abs. 3 und 4, Art. 249 Abs. 1 StG (sGS 811.1), Art. 19, Steuer; Angeklagte; Abzug; Mehrkosten; Veranlagung; Beruf; Woche; Steuerhinterziehung; Berufs; Verpflegung; Steuererklärung; Berufskosten; Wochenaufenthalt; Abzüge; Vorjahr; Fahrkosten; Gemeinde; Wegleitung; Steuerverkürzung; Befehl; ürzt:; Verfahren; Fahrten; Verschulden
SGI/1-2014/80Entscheid Art. 30, Art. 248 Abs. 3 und 4, Art. 249 Abs. 1, Art. 262 Abs. 1 und 2 StG (sGS Steuer; Angeklagte; Steuererklärung; Lohnabrechnungen; Restaurant; Steueramt; Angeklagten; Steuerhinterziehung; Zeuge; Lohnausweis; Einkünfte; Zeugen; Befehl; Treuhänder; Anklage; Verfahren; Beweis; Restaurants; Busse; Gericht; Tatbestand; Verfahren; Untersuchung; Gemeinde; Sachverhalt; Veranlagung
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Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
CN.2024.23Gesuch; Gesuchs; Gesuchsgegner; Daten; Unterlagen; Entsiegelung; Panama; Verfahren; Schweiz; Durchsuchung; Entsiegelungsgesuch; Recht; Bankunterlagen; Gesuchsgegnerin; Konto; Beschwerdekammer; Bundesgericht; Edition; Untersuchung; Konten; Einsprache; Gewinn; Bezug; Gericht; Tatverdacht; Siegel; Urteil; Person
BE.2024.14A, BE.2024.17AGesuch; Gesuchs; Gesuchsgegner; Gesuchsgegnerin; Entsiegelung; Unterlagen; Schweiz; Durchsuchung; Konto; Recht; Bankunterlagen; Beschwerdekammer; Einsprache; Bundesgericht; Tatverdacht; Gewinn; Panama; Verfahren; Entsiegelungsgesuch; Verfahren; Urteil; Person; Daten; Gericht; Untersuchung; Gesuchsgegnern; Basel; VStrR; Hinterziehung

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Marti, Peter, Sieber, Schweizer Kommentar zum Schweizerischen Steuerrecht I, 2b2017