Loi fédérale sur la poursuite pour dettes et la faillite (LP) Art. 175

Zusammenfassung der Rechtsnorm LP:



Art. 175 LP de 2025

Art. 175 Loi fédérale sur la poursuite pour dettes et la faillite (LP) drucken

Art. 175 Moment de la déclaration de faillite

1 La faillite est ouverte au moment où le jugement la prononce.

2 Le jugement constate ce moment.


Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 175 Loi fédérale sur la poursuite pour dettes et la faillite (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS190145KonkurseröffnungKonkurs; Schuldner; Zustellung; Entscheid; Dietikon; Konkurseröffnung; Gläubigerin; Verfahren; Gericht; Zahlung; Konkursamt; Vorladung; Betreibungsamt; SchKG; Vorinstanz; Auflage; Parteien; Schuldners; Publikation; Einzelgericht; Recht; Konkursamtes; Konkursgericht; Konkursbegehren; Bezirksgericht; Postsendung; Urteil; Hinweis
ZHPS180223KonkurseröffnungKonkurs; Handelsregister; Konkurse; Konkurseröffnung; Richt; SchKG; HRegV; Mitteilung; Schuldner; Mitteilungen; Publikation; Handelsregisteramt; Schutz; Publikums; Obergericht; Konkursgericht; Rechtsmittel; Eintragung; Urteil; Schuldnerin; Aufsicht; Kanton; Konkurses; Tatsachen; Zusammenhang; Konkursiten; Konkursgerichte; öffnete
Dieser Artikel erzielt 30 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGAHV 2015/9Entscheid Art. 52 Abs. 3 AHVG. Absolute Verjährung. Die fünfjährige Frist für die absolute Verjährung beginnt mit der Eröffnung des Konkurses über die Arbeitgeberin - und nicht erst bei Auflage des Kollokationsplans - zu laufen. Bei drohendem Eintritt der absoluten Verjährung hat die Ausgleichskasse deshalb vorsorglich eine Schadenersatzverfügung zu erlassen (E. 2 mit Hinweisen) (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 1. September 2016, AHV 2015/9).Entscheid vom 1. September 2016 Schaden; Konkurs; Verjährung; Schadenersatz; Konkurseröffnung; Zeitpunkt; Recht; Einsprache; Verjährungsfrist; Ausgleichs; Ausgleichskasse; Sozialversicherung; Arbeitgeber; Parteien; Schadenersatzverfügung; Beiträge; Sozialversicherungsanstalt; Entscheid; Frist; Gallen; Schadenersatzforderung; Arbeitgeberin; Forderung; Eintritt; Kollokationsplan; Parteientschädigung; öffnet
AGAGVE 2017 99 Art. 51 Abs. 1 lit. a, Art. 52 Abs. 1 AVIG; Art. 5 Abs. 2 AHVG; Art. 7AHVVFällt ein Arbeitgeber nach einer ordentlichen Kündigung, infolge welcherder Arbeitnehmer seine Restferien bezieht, in Konkurs, besteht Anspruchauf Insolvenzentschädigung bis zur Eröffnung des Konkurses. Ferienzuschläge sind dabei... Arbeit; Ferien; Insolvenzentschädigung; Arbeitgeber; Konkurs; Arbeitsverhältnis; Arbeitsverhältnisses; Versicherungsgericht; Monatslohn; Anspruch; Abgeltung; Konkurseröffnung; Arbeitnehmer; Zeitpunkt; Arbeitgebers; Person; Lohnforderung; Arbeitgeberin; Sozialversicherungsrecht; Kündigung; Restferien; Obergericht; Abteilung; Konkurses
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.